Im Falle eines Streiks am Flughafen gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können:
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder sich die Airline weigert, Ihre Ansprüche geltend zu machen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Bei einem Streik am Flughafen haben Fluggäste gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) Anspruch auf Entschädigung und Ausgleichsleistungen, sofern ihr Flug aufgrund des Streiks annulliert wurde oder mehr als drei Stunden verspätet ist. Denn entgegen der verbreiteten Meinung sind Airlines oder Reiseveranstalter auch während eines Streiks für die Beförderung verantwortlich.
Viele Fluggesellschaften berufen sich bei einem Streik auf „außergewöhnliche Umstände” und wollen keine Entschädigung oder Ausgleichsleistungen leisten. Darauf können sie sich aber nicht berufen, wenn das eigene Personal streikt und sie mögliche Gegenmaßnahmen hätten ergreifen können (z. B. Einsatz von Ersatzpersonal). Lediglich bei einem Streik von externem Personal wie dem Sicherheitspersonal am Flughafen sind außergewöhnliche Umstände gegeben. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof 2021 in einem Urteil (C-28/20) bestätigt.
Im Falle eines Streiks des Airline-Personals, der dazu führt, dass Flüge annulliert werden oder mehr als drei Stunden verspätet sind, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung.
Die Frist zur Geltendmachung einer Entschädigung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Das bedeutet: Für alle EU-Flüge innerhalb der letzten drei Jahre, die streikbedingt verspätet stattfanden oder ausgefallen sind, haben Sie rückwirkend Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an der Länge der Flugstrecke – umso länger die geplante Flugstrecke, desto höher die Entschädigung. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Reisende bei Streiks Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € bis 600 €.
Ergeben sich durch einen Streik längere Wartezeiten am Flughafen, haben Fluggäste Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmittel und Unterbringung.
Die Fluggesellschaft muss einen alternativen Transport organisieren. Bei Stornierung von Kurzstreckenflügen kommt auch ein Ausweichen auf die Bahn infrage. Dafür sollte das Flugticket am Ticketschalter der Fluggesellschaft oder online über die Airline-Buchungsseite in ein Bahnticket umgewandelt werden.
Vorsicht beim eigenständigen Kauf eines Bahntickets: Wenn die Bahnfahrt teurer ist als der geplante Flug, muss möglicherweise die Differenz selbst getragen werden. Alle Belege sollten aufbewahrt werden, um diese später bei der Airline zur Erstattung einreichen zu können.
Die genauen Versorgungsleistungen sind von der Strecke und der Wartezeit auf den Ersatzflug abhängig.
Bei Flugverschiebungen auf den nächsten Tag ist die Airline verpflichtet, eine Hotelübernachtung sowie den Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zu organisieren.
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder kompletter Annullierung des Fluges aufgrund eines Streiks können Sie eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises beantragen.