Flughafenstreik: Ansprüche und Entschädigung

Flughafenstreik: Ansprüche und Entschädigung

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Was tun bei Streik am Flughafen?

Im Falle eines Streiks am Flughafen gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Bleiben Sie informiert: Halten Sie sich über aktuelle Informationen zum Streik auf dem Laufenden, indem Sie die offiziellen Kanäle der Fluggesellschaft oder des Flughafens überprüfen. Wichtig für mögliche Ansprüche ist außerdem die Information, welche Arbeitnehmergruppe streikt. Dies ist entscheidend, da die Rechtslage je nach Art des Streiks unterschiedlich sein kann (z. B. Streik des Airline-Personals vs. Streik des Flughafen-Sicherheitspersonals).
  2. Kontaktieren Sie die Airline: Wenn Ihr Flug betroffen ist, kontaktieren Sie die Fluggesellschaft, um alternative Transportmöglichkeiten zu besprechen oder Informationen zu Umbuchungen oder Stornierungen zu erhalten.
  3. Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle relevanten Informationen, Kommunikationen und Belege in Bezug auf den Streik und Ihre Flugbuchung sorgfältig fest. Lassen Sie sich auch schriftlich bestätigen, warum Ihr Flug verspätet oder annulliert wurde. Diese Dokumentation ist wichtig, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.
  4. Fordern Sie Ihre Rechte ein: Gemäß den Fluggastrechten haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen wie Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft, wenn sich Ihr Flug verspätet oder annulliert wird. Diese Leistungen stehen Ihnen unabhängig davon zu, ob ein Entschädigungsanspruch besteht.
  5. Prüfen Sie Ihre Ansprüche: Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben und ob die Airline verpflichtet ist, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Beachten Sie dabei, dass Airlines sich nur bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. Streik des Sicherheitspersonals) von der Entschädigungspflicht befreien können. Streikt jedoch das eigene Personal der Airline und hätten diese Gegenmaßnahmen ergreifen können, besteht ein Entschädigungsanspruch.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder sich die Airline weigert, Ihre Ansprüche geltend zu machen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.

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Fluggastrechte bei Streik

Bei einem Streik am Flughafen haben Fluggäste gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) Anspruch auf Entschädigung und Ausgleichsleistungen, sofern ihr Flug aufgrund des Streiks annulliert wurde oder mehr als drei Stunden verspätet ist. Denn entgegen der verbreiteten Meinung sind Airlines oder Reiseveranstalter auch während eines Streiks für die Beförderung verantwortlich.

Viele Fluggesellschaften berufen sich bei einem Streik auf „außergewöhnliche Umstände” und wollen keine Entschädigung oder Ausgleichsleistungen leisten. Darauf können sie sich aber nicht berufen, wenn das eigene Personal streikt und sie mögliche Gegenmaßnahmen hätten ergreifen können (z. B. Einsatz von Ersatzpersonal). Lediglich bei einem Streik von externem Personal wie dem Sicherheitspersonal am Flughafen sind außergewöhnliche Umstände gegeben. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof 2021 in einem Urteil (C-28/20) bestätigt. 

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Entschädigung bei Streik am Flughafen

Im Falle eines Streiks des Airline-Personals, der dazu führt, dass Flüge annulliert werden oder mehr als drei Stunden verspätet sind, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung.

Frist zur Geltendmachung

Die Frist zur Geltendmachung einer Entschädigung beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Das bedeutet: Für alle EU-Flüge innerhalb der letzten drei Jahre, die streikbedingt verspätet stattfanden oder ausgefallen sind, haben Sie rückwirkend Anspruch auf Entschädigung.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an der Länge der Flugstrecke – umso länger die geplante Flugstrecke, desto höher die Entschädigung. Gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Reisende bei Streiks Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € bis 600 €.

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Ausgleichsleistungen bei Streik am Flughafen

Ergeben sich durch einen Streik längere Wartezeiten am Flughafen, haben Fluggäste Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmittel und Unterbringung. 

Alternativer Transport

Die Fluggesellschaft muss einen alternativen Transport organisieren. Bei Stornierung von Kurzstreckenflügen kommt auch ein Ausweichen auf die Bahn infrage. Dafür sollte das Flugticket am Ticketschalter der Fluggesellschaft oder online über die Airline-Buchungsseite in ein Bahnticket umgewandelt werden. 

Vorsicht beim eigenständigen Kauf eines Bahntickets: Wenn die Bahnfahrt teurer ist als der geplante Flug, muss möglicherweise die Differenz selbst getragen werden. Alle Belege sollten aufbewahrt werden, um diese später bei der Airline zur Erstattung einreichen zu können.

Versorgung am Flughafen

Die genauen Versorgungsleistungen sind von der Strecke und der Wartezeit auf den Ersatzflug abhängig.

  • Kurzstrecke bis 1.500 km: ab 2 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Snacks sowie Kommunikationsmöglichkeiten wie E-Mails, Fax und zwei Telefonate
  • Mittelstrecke 1.500 - 3.500 km: ab 3 Stunden Wartezeit kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax 
  • Langstrecke ab 3.500 km: ab 4 Stunden Verspätung kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

Hotel 

Bei Flugverschiebungen auf den nächsten Tag ist die Airline verpflichtet, eine Hotelübernachtung sowie den Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen zu organisieren.

Erstattung des Flugtickets 

Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder kompletter Annullierung des Fluges aufgrund eines Streiks können Sie eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises beantragen. 

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