Reise stornieren oder widerrufen?

Reise stornieren oder widerrufen?

Inhaltsverzeichnis

Öffnet das Inhaltsverzeichnis

Kein Widerrufsrecht bei Reisebuchungen

Im Reiserecht gibt es grundsätzlich kein Widerrufsrecht, wie Verbraucher es von anderen Verträgen kennen. Sie können eine gebuchte Reise also nicht einfach innerhalb von 14 Tagen widerrufen und kostenfrei stornieren. Der Grund dafür liegt in der Natur von Reiseleistungen: Sie werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht und der Anbieter muss entsprechend planen.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, bei denen ein Widerruf auch bei Reisen möglich ist:

  1. Wenn Ihre Willenserklärung zur Buchung dem Reiseveranstalter noch nicht zugegangen ist, können Sie diese widerrufen. Das ist aber in der Praxis kaum umsetzbar, da Buchungen meist sofort bestätigt werden. 
  2. Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, zum Beispiel bei einer „Kaffeefahrt“. Hier haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Sie haben Ärger mit einem Reiseanbieter? Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen!

Gründe für einen Reiserücktritt

Bei einem Reiserücktritt müssen Sie grundsätzlich keinen Grund angeben. Sie haben das Recht, jederzeit und ohne Begründung von einer Pauschalreise zurückzutreten. Wenn Sie ohne Angabe von Gründen zurücktreten, müssen Sie in der Regel mit Stornogebühren rechnen.

Wichtig: Anders kann es aussehen, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Dann müssen Sie den Grund meistens nicht nur angeben, sondern auch durch ein ärztliches Attest oder andere Dokumente belegen.

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Rücktritt als Alternative zum Widerruf

Da ein Widerruf in den meisten Fällen nicht möglich ist, bleibt Ihnen als Alternative der Rücktritt von der Reise. Nach § 651h BGB können Sie jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Allerdings hat der Reiseveranstalter dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, in der Praxis häufig in Form der sogenannten „Stornogebühren“.

§ 651h BGB: Rücktritt vor Reisebeginn
(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. [...]

Optionen bei der Reisestornierung

Wenn Sie eine Reise stornieren möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1.) Kostenfreie Stornierung

Einige Anbieter bieten flexible Tarife an, bei denen Sie bis kurz vor Reisebeginn kostenfrei stornieren können. Diese Option ist meistens etwas teurer.

2.) Umbuchung

Oft können Sie Ihre Reise auf einen anderen Termin oder ein anderes Ziel umbuchen. Hierbei fallen in der Regel geringere Gebühren an als bei einer Stornierung.

3.) Übertragung der Reise

Sie können Ihren Platz an eine andere Person abtreten. Der Reiseveranstalter darf dafür nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnen.

4.) Stornierung gegen Gebühr

Wenn keine der obigen Optionen möglich ist, bleibt Ihnen nur die Stornierung gegen Zahlung der Stornogebühren.

Höhe der Stornogebühren

Die Höhe der Stornogebühren richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseveranstalters festgelegt. 

Typischerweise steigen die Gebühren, je näher der Reisetermin rückt. Zum Beispiel kostet eine Stornierung der Reise bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, während eine Stornierung bis sieben Tage vorher dann 80 % des Reisepreises kostet. 

Die Höhe der Stornogebühren, die vom Reiseanbieter veranschlagt werden, muss angemessen sein. Was genau im Einzelfall als angemessen gilt, ist davon abhängig, wie viele Kosten dem Reiseanbieter für gewöhnlich durch den Rücktritt entstehen. Im Streitfall muss der Reiseanbieter den Storno-Prozentsatz begründen und die Berechnung darlegen. 

So hat zum Beispiel der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, dass pauschale Stornogebühren von mehr als 5 % des Reisepreises bei einer Stornierung mehr als 6 Monate vor Reisebeginn in der Regel unwirksam sind (Az. X ZR 85/12). In einem anderen Fall sah das Amtsgericht Bochum eine Stornogebühr in Höhe von 30 % bei einem Rücktritt ein halbes Jahr vor der Reise als unangemessen an (Az. 39 C 9/20).

Buchen Sie jetzt online Ihren Termin beim Anwalt für Reiserecht

Fristen für kostenlose Stornierung

Eine generelle Frist für kostenlose Stornierungen gibt es nicht. Einige Reiseveranstalter bieten jedoch kurze Zeitfenster an, in denen Sie kostenlos von der Buchung zurücktreten können. Immer wieder gibt es auch Buchungsoptionen, bei denen gegen einen bestimmten Aufpreis ein erweitertes Stornorecht für die Kunden besteht.

Stornierung im Reisebüro

Auch wenn Sie im Reisebüro gebucht haben, können Sie Ihre Reise stornieren. Der Ablauf ist derselbe wie bei einer Online-Buchung. Informieren Sie das Reisebüro schriftlich über Ihren Wunsch, zu stornieren. Das Reisebüro wird dann die Stornierung für Sie beim Veranstalter vornehmen. 

Reise stornieren nach Anzahlung

Wenn Sie bereits eine Anzahlung geleistet haben und dann stornieren, wird diese in der Regel mit den Stornogebühren verrechnet. Ist die Anzahlung höher als die fälligen Stornogebühren, erhalten Sie die Differenz zurück. Sind die Stornogebühren höher, müssen Sie nachzahlen.

Schnell und einfach zum Anwalt für Reiserecht: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Rechtsberatung buchen

Mehr zum Thema

Reise