
Wenn ein Flug annulliert wird, stehen Passagieren gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) verschiedene Ansprüche zu. Diese betreffen nicht nur die Flugreise selbst, sondern auch mögliche Auswirkungen auf Hotelbuchungen und andere Reisebestandteile.
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Wird ein Flug annulliert und das gebuchte Hotel kann nicht storniert werden, haben Passagiere zunächst Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen.
Zusätzlich besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke und dem Zeitpunkt der Annullierungsmitteilung.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
Die Airline ist jedoch nicht verpflichtet, für bereits gebuchte Hotels aufzukommen, da diese außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.
Falls außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder extreme Wetterbedingungen zur Annullierung führten, entfällt der Anspruch auf Entschädigung. Dennoch bleibt das Recht auf Erstattung des Flugpreises oder eine Ersatzbeförderung bestehen.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie ein Hotel gebucht haben, das nicht mehr stornierbar ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Die Verantwortung für eine bereits gebuchte Unterkunft liegt in der Regel beim Reisenden. Die Airline ist nicht verpflichtet, Kosten für Hotels zu übernehmen, die unabhängig vom Flug gebucht wurden. Wenn Sie durch einen annullierten Flug Ihr Hotel nicht rechtzeitig erreichen und die Hotelbuchung verfällt, muss die Fluggesellschaft die Kosten nicht erstatten.
Bei einer Pauschalreise trägt der Reiseveranstalter die Verantwortung für alle gebuchten Leistungen, einschließlich des Hotels. Wenn der Flug annulliert wird und die Reise dadurch nicht wie geplant stattfinden kann, muss der Veranstalter entweder eine alternative Beförderung organisieren oder den gesamten Reisepreis erstatten, einschließlich der Hotelkosten.
Die Airline muss ein Hotel bezahlen, wenn Passagiere aufgrund einer Annullierung, Überbuchung oder Verspätung gezwungen sind, am Abflugort zu übernachten. Dies gilt insbesondere bei langen Wartezeiten oder wenn ein Ersatzflug erst am nächsten Tag angeboten wird. Zu den Versorgungsleistungen gehören neben der Unterkunft auch Mahlzeiten und Transfers zwischen Flughafen und Hotel.