Der Erlebensfall bezeichnet in der Lebensversicherung den Zeitpunkt, zu dem die versicherte Person das vertraglich vereinbarte Ende der Versicherungslaufzeit erreicht. Anders ausgedrückt: Der Versicherte erlebt den Ablauf seines Versicherungsvertrags und damit die Auszahlung der vereinbarten Versicherungsleistung.
Eine Erlebensversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die ausschließlich auf den Erlebensfall ausgerichtet ist. Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird die Versicherungssumme plus eventueller Überschüsse als Einmalbetrag oder Rente ausgezahlt.
Im Gegensatz zur gemischten Lebensversicherung erfolgt bei der reinen Erlebensversicherung keine Leistung, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt. Erlebt der Versicherungsnehmer den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn nicht, so verfällt die Prämie beziehungsweise das Deckungskapital zugunsten des Versichertenkollektivs. Dafür sind die Beiträge in der Regel niedriger als bei der klassischen Kapitallebensversicherung.
Die Erlebensfallleistung ist der Betrag, den die Versicherung bei Vertragsablauf auszahlt, wenn die versicherte Person diesen Zeitpunkt erlebt. Sie setzt sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen:
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen kann die Erlebensfallleistung je nach Wertentwicklung der Fondsanteile höher oder niedriger ausfallen.
Der Erlebensfall ist besonders relevant für kapitalbildende Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung, auch als gemischte Lebensversicherung bezeichnet, wird die Versicherungssumme entweder im Todesfall oder bei Erleben des Vertragsablaufs ausgezahlt. Fondsgebundene Lebensversicherungen funktionieren ähnlich, wobei die Auszahlungssumme von der Wertentwicklung der zugrundeliegenden Fonds abhängt.
Bei privaten Rentenversicherungen markiert der Erlebensfall den Beginn der Rentenzahlungen. Der Versicherte erhält dann entweder eine lebenslange Rente oder, falls vertraglich vereinbart, eine einmalige Kapitalabfindung.
Für reine Risikolebensversicherungen spielt der Erlebensfall keine Rolle, da diese ausschließlich im Todesfall der versicherten Person leisten.
Wenn der Erlebensfall eintritt, müssen Versicherungsnehmer in der Regel nicht selbst aktiv werden. Die Versicherungsgesellschaft informiert üblicherweise einige Wochen vor Vertragsablauf über die bevorstehende Auszahlung. Dennoch gibt es einige Punkte, die Versicherte beachten sollten:
Mit dem Bezugsrecht wird festgelegt, wer im Erlebensfall die Versicherungsleistung erhält. In den meisten Fällen ist der Versicherungsnehmer selbst bezugsberechtigt und erhält damit die Leistungen. Es kann jedoch auch eine andere Person als Bezugsberechtigter bestimmt werden. Das kann zum Beispiel in Fällen sinnvoll sein, in denen die Versicherung als Schenkung gedacht ist.
Diese dritte Person kann sowohl widerruflich als auch unwiderruflich zum Bezugsberechtigten bestimmt werden. Sofern dies unwiderruflich erfolgt, kann das Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des Dritten geändert werden.
Die garantierte Erlebensfallleistung ist der Mindestbetrag, den die Versicherung bei Vertragsablauf auszahlt, unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung. Sie bietet dem Versicherungsnehmer zwar Planungssicherheit, da er sich auf diesen Betrag verlassen kann, andererseits ist die Auszahlung oftmals niedriger als die Auszahlung mit Überschussbeteiligung.