
Im Alltag wird oft vom „Eilantrag“ oder von „Eilbegutachtung“ gesprochen, rechtlich steckt dahinter aber in der Regel keine frei gestaltbare „Express-Option“, sondern die gesetzlich geregelten verkürzten Begutachtungsfristen für den Pflegegradantrag von 5 beziehungsweise 10 Arbeitstagen. Ob ein Pflegefall als eilbedürftig anerkannt wird, hängt daher vor allem daran, ob die Voraussetzungen der verkürzten Fristen tatsächlich vorliegen.
Bei einer verkürzten Begutachtungsfrist muss die Pflegekasse besonders schnell entscheiden, nämlich unverzüglich nach Eingang der Empfehlung des Medizinischen Diensts.
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Befindet sich die antragstellende Person im Krankenhaus oder in stationärer Reha, muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen – aber nur, wenn die Begutachtung zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder wenn eine Pflege- oder Familienpflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt/vereinbart wurde.
Dieselbe verkürzte Frist nennt das Bundesgesundheitsministerium auch für Hospizaufenthalte und für ambulante palliative Versorgung.
Eine Frist von zehn Arbeitstagen gibt es für Fälle in häuslicher Umgebung (ohne palliative Versorgung), wenn die Pflegeperson Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz angekündigt hat oder Familienpflegezeit vereinbart wurde.
Die Entscheidung über einen „normalen“ Pflegegrad-Antrag muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen. In bestimmten Situationen sieht das Gesetz aber deutlich schnellere Pflege-Begutachtungen vor, um Versorgungslücken auszuschließen.
Weisen Sie proaktiv beim Antrag auf die verkürzte Begutachtungsfrist von 5 beziehungsweise 10 Arbeitstagen hin und bitten Sie um eine zeitnahe Begutachtung.
Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine Begutachtung zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist, es sich um eine Hospiz beziehungsweise ambulante Palliativversorgung handelt oder, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber bereits eine Pflegezeit vereinbart haben.
Stellen Sie den Antrag idealerweise per Einschreiben, Fax, E-Mail, per Online-Formular, um einen Nachweis über das Eingangsdatum vorliegen zu haben, an welches die Fristen anknüpfen.
Senden Sie direkt Kopien oder Scans aller relevanten Dokumente (Arzt-/Krankenhausberichte, Entlassbrief, Medikamentenplan) mit, damit möglichst wenig Rückfragen gestellt werden und sie nicht unnötig Zeit kosten.
Machen Sie sich einen entsprechenden Kalender-Eintrag, um alle Fristen im Blick zu haben. Wird die 25‑Arbeitstage-Entscheidungsfrist oder eine verkürzte Begutachtungsfrist schuldhaft überschritten, kann ein Anspruch auf 70,00 € pro begonnener Woche entstehen.
Schildern Sie den Alltag der pflegebedürftigen person realistisch (Mobilität, Körperpflege, Essen/Trinken, Orientierung, nächtlicher Aufwand), damit die Begutachtung nicht „zu gut“ ausfällt und später zeitaufwendige Korrekturen nötig werden. Die Pflegekasse muss das Gutachten grundsätzlich zusammen mit dem Bescheid übersenden, sofern nicht widersprochen wird.