Pflegegrad 1

Inhaltsverzichnis

Was ist Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird Personen zugeteilt, die in geringem Umfang Hilfe benötigen, da sie körperlich, psychisch oder kognitiv beeinträchtigt sind. Personen in dieser Stufe haben leichte Beeinträchtigungen dabei alltägliche Aktivitäten auszuführen und das über einen Zeitraum von voraussichtlich mehr als sechs Monaten. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Einstufung der Pflegebedürftigkeit.

In Deutschland haben aktuell (Stand 2024) 664.793 Menschen den Pflegegrad 1. Die Pflegegrade sind im Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) geregelt und ersetzen seit dem Jahr 2017 die sogenannten Pflegestufen.

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Ab wann besteht Anspruch auf Pflegegrad 1?

Anspruch auf Pflegegrad 1 haben Personen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen. Dazu gehören beispielsweise das An- und Ausziehen von Kleidung, das Waschen, das Essen oder das Benutzen der Toilette. Auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung, können einen Anspruch auf Pflegegrad 1 haben. Die Leistungen des Pflegegrades 1 konzentrieren sich darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Wie beantragt man Pflegegrad 1?

Um Pflegegrad 1 zu beantragen, müssen betroffene Personen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei ihrer Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse stellen. Es ist auch möglich, dass Angehörige oder Pflegepersonen die Antragstellung übernehmen. Dieser Antrag sollte schriftlich eingereicht werden und so detailliert wie möglich sein. Hierbei können auch ärztliche Unterlagen und Gutachten hilfreich sein. 

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Wie werden Pflegegrade ermittelt?

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kranken- bzw. Pflegeversicherung, im Bereich der privaten Pflegeversicherung durch private Dienste anhand der Begutachtungsrichtlinien, anhand verschiedener Module und einem Punkte-System wird eine ausführliche Begutachtung durchgeführt. Liegt die Summe zwischen 12,5 und 27 Punkten, wird der Pflegegrad 1 vergeben und ein entsprechender Pflegegradbescheid ausgestellt. Sollte die Pflegekasse Ihren Pflegeantrag ablehnen oder einen zu niedrigen Pflegegrad erteilen, haben Antragsteller die Möglichkeit Widerspruch gegen den Pflegebescheid einzulegen. 

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Personen mit Pflegegrad 1 stehen bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese sind zum größten Teil Bezuschussungen von Maßnahmen und Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag, Kosten, die darüber hinausgehen, müssen dann selbst getragen werden. 

Mit Pflegegrad 1 können Sie 2024 folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Entlastungsbetrag für ambulante Pflege: 125,00 € pro Monat
  • Bei Betreuung in ambulant betreuter Wohngruppe: 214,00 € pro Monat
  • Bei vollstationärer Pflege (etwa in einem Pflegeheim): 125,00 € pro Monat
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (wie etwa für den Einbau eines Badewannenlifts): 4.000,00 € einmalig
  • Pflege-Hilfsmittel (die für den Verbrauch bestimmt sind): 40,00 € pro Monat
  • Digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen: 50,00 € monatlich
  • Umfassende individuelle Pflegeberatung

Wer Pflegegrad 1 hat, hat keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Pflegegrad 1  Leistungen im Jahr 2024
Leistungen bei Pflegegrad 1

Zu niedriger Pflegegrad – das können Sie tun

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, denen eigentlich ein höherer Pflegegrad zusteht, haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dabei muss die Widerspruchsfrist unbedingt eingehalten und der Widerspruch hinreichend begründet werden. In einigen Fällen ist es auch erfolgsversprechender eine Höherstufung zu beantragen.

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