Pflegegrad 1

Inhalt:

Pflegegrad 1 ist eine Stufe der Einstufung von Personen, die aufgrund von körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen Pflege benötigen. In Deutschland haben aktuell (Stand 2024) 664.793 Menschen den Pflegegrad 1. Die Pflegegrade sind im Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) geregelt und ersetzen seit dem Jahr 2017 die sogenannten Pflegestufen.

Was ist Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Er wird Personen zugeteilt, die zwar Hilfe benötigen, aber nur in geringem Umfang. Personen in dieser Kategorie sind leicht beeinträchtigt, alltägliche Aktivitäten auszuführen und das über einen Zeitraum von voraussichtlich mehr als sechs Monaten. 

Die Pflegekasse hat Ihren Antrag abgelehnt? Jetzt Bescheid hochladen und Rechtsberatung buchen


Ab wann besteht Anspruch auf Pflegegrad 1?

Anspruch auf Pflegegrad 1 haben Personen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen. Dazu gehören beispielsweise das An- und Ausziehen von Kleidung, das Waschen, das Essen oder das Benutzen der Toilette. Auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung, können einen Anspruch auf Pflegegrad 1 haben. Die Leistungen des Pflegegrades 1 konzentrieren sich darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Wie beantragt man Pflegegrad 1?

Um Pflegegrad 1 zu beantragen, müssen betroffene Personen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei ihrer Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse stellen. Es ist auch möglich, dass Angehörige oder Pflegepersonen die Antragstellung übernehmen. Dieser Antrag sollte schriftlich eingereicht werden und so detailliert wie möglich sein. Hierbei können auch ärztliche Unterlagen und Gutachten hilfreich sein. 

Ihr Pflegegrad-Antrag wurde abgelehnt oder die Pflegegrad zu niedrig bemessen? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin mit Hopkins Rechtsanwälten

Wie wird Pflegegrad 1 ermittelt?

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kranken- bzw. Pflegeversicherung, im Bereich der privaten Pflegeversicherung durch private Dienste anhand der Begutachtungsrichtliniennhand verschiedener Module und einem Punkte-System wird eine ausführliche Begutachtung durchgeführt. Liegen die Punkte in der Summe zwischen 12,5 und 27, wird der Pflegegrad 1 vergeben und ein entsprechender Pflegegradbescheid ausgestellt. Sollte die Pflegekasse Ihren Pflegeantrag ablehnen oder einen zu niedrigen Pflegegrad erteilen, haben Antragsteller die Möglichkeit Widerspruch gegen den Pflegebescheid einzulegen. 

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Personen mit Pflegegrad 1 stehen bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese sind zum größten Teil Bezuschussungen von Maßnahmen und Aufwendungen bis zu einem bestimmten Betrag, Kosten, die darüber hinausgehen, müssen dann selbst getragen werden. 

Bei Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf:

  • Entlastungsbetrag für ambulante Pflege: 125,00 € pro Monat
  • bei Betreuung in ambulant betreuter Wohngruppe: 214,00 € pro Monat
  • bei vollstationärer Pflege (etwa in einem Pflegeheim): 125,00 € pro Monat
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (wie etwa für den Einbau eines Badewannenlifts): 4.000,00 € einmalig
  • Pflege-Hilfsmittel (die für den Verbrauch bestimmt sind): 40,00 € pro Monat
  • digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen: 50,00 € monatlich
  • Umfassende individuelle Pflegeberatung

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Pflegegrad 1: das sind die Leistungen im Jahr 2024
Leistungen bei Pflegegrad 1

Zu niedriger Pflegegrad – das können Sie tun

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, denen eigentlich ein höherer Pflegegrad zusteht, haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einzulegen. Dabei muss die Widerspruchsfrist unbedingt eingehalten und der Widerspruch hinreichend begründet werden. In einigen Fällen ist es auch erfolgsversprechender eine Höherstufung zu beantragen.

Die Pflegekasse hat Ihren Antrag abgelehnt? Jetzt Bescheid hochladen und Rechtsberatung buchen


Mehr zum Thema

Pflege und Pflegegrad