Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Das Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft soll werdenden Mütter vor Belastung schützen. Während dieser Zeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Neben dem generellen Beschäftigungsverbot bei gefährlicher oder körperlich anstrengender Arbeit kann das individuelle Beschäftigungsverbot von einem Arzt ausgesprochen werden, wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes gefährdet ist, etwa bei einer Risikoschwangerschaft.
Dauer des Beschäftigungsverbots
Die Dauer des Beschäftigungsverbots richtet sich nach der Arbeit und der Schwangerschaft:
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Gehalt im Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft besteht weiterhin ein voller Lohnanspruch. Dieser wird vom Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenversicherung als Mutterschutzlohn gezahlt.
- Das Gehalt während des Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft entspricht dem durchschnittlichen Brutto-Lohn.
- Bei schwankendem Gehalt wird der Mutterschutzlohn anhand der durchschnittlichen Gehälter der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft berechnet.
- Zuschläge für Nachtarbeit, Überstundenvergütung oder Zuschläge für Arbeit an Feiertagen werden ebenfalls mit eingerechnet. Allerdings kann es Abweichungen in der Besteuerung beim Gehalt während des Beschäftigungsverbots geben.
- Nach aktueller Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg besteht auch Anspruch auf volle Zahlung des Gehalts, wenn es noch vor dem ersten Arbeitstag zu einem Beschäftigungsverbot kommt.
Berechnung des Gehalts
Der Mutterschutzlohn wird anhand des durchschnittlichen Bruttolohns der letzten drei Monate berechnet. Auch Zuschläge werden mit einbezogen.
Formel
Die Formel zur Berechnung des Gehalts im Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft lautet:
Gehalt im Beschäftigungsverbot = ((Lohn im Monat vor der Schwangerschaft) + (Lohn zwei Monate vor der Schwangerschaft)+ (Lohn drei Monate vor der Schwangerschaft)) ÷ 3
Beispiel-Rechnung
Das Schwangeren-Beschäftigungsverbot beginnt für Frau H. am 1. August mit Eintritt der Schwangerschft. Die Lohnzettel von Frau H zeigen für die letzten drei Monate:
- Lohn im Mai 2023: 2.000,00 € Brutto-Grundgehalt plus 284,60 € Zuschläge für Nachtarbeit
- Lohn im Juni 2023: 2.000,00 € Brutto-Grundgehalt plus 200,60 € Zuschläge für Nachtarbeit
- Lohn im Juli 2023: 2.000,00 € Brutto-Grundgehalt plus 84,00 € Zuschläge für Nachtarbeit
(2.000,00 € + 284,60 €) + (2.000,00 € + 200,60 €) + (2.000,00 € + 84,00 €9)÷ 3 = 2 189,73 €
Frau H. erhält im Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft 2.189,73 € (brutto).

Wie lange gibt es Gehalt?
Für den gesamten Zeitraum des Beschäftigungsverbots während einer Schwangerschaft wird das Gehalt in Form von Mutterschaftsgeld gezahlt. Sollte es in diesem Zeitraum zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen (etwa wenn ein befristetes Arbeitsverhältnisses endet oder durch eine Kündigung), wird bis zum letzten Arbeitstag weiterhin Mutterschaftsgeld gezahlt.
Wer zahlt das Gehalt bei Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?
Der Mutterschutzlohn während des Beschäftigungsverbots wird wie auch das reguläre Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen bestimmten Anteil der Aufwendungen zurück.
Für (werdende) Mütter in einer privaten Krankenversicherung übernimmt das Bundesamt für Soziale Sicherung das Mutterschaftsgeld bis zu insgesamt 210,00 €, hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13,00 € und dem durchschnittlichen Nettogehalt. Häufig zahlen private Krankenversicherungen außerdem ein ergänzendes Krankentagegeld.