Arbeitsgericht Trier

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Trier erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0651) 466-0

Adresse

Dietrichstraße 13
54290
Trier

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Trier, im Landkreis Bernkastel-Wittlich, im Landkreis Bitburg-Prüm, im Landkreis Vulkaneifel oder im Landkreis Trier-Saarburg verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

Sie benötigen Unterstützung am

Arbeitsgericht Trier

?

Jetzt Termin vereinbaren