Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Kontakt
Adresse
Ernst-Ludwig-Platz 1
Zuständigkeit
Dieses Landesarbeitsgericht ist ein Arbeitsgericht in zweiter Instanz und zuständig für arbeitsrechtliche Angelegenheiten im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Wir sind für Sie da!
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.