Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Mainz erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Mainz, in Worms, im Landkreis Mainz-Bingen, im Landkreis Alzey-Worms, im Landkreis Bad Kreuznach, im Landkreis Birkenfeld, in der Gemeinde Kastellaun, in der Gemeinde Kirchberg, in der Gemeinde Rheinböllen oder in der Gemeinde Simmern/Hunsrück verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.