Arbeitsgericht Mainz

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Mainz erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(06131) 14197- 50

Adresse

Ernst-Ludwig-Straße 6-8
55116
Mainz

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Mainz, in Worms, im Landkreis Mainz-Bingen, im Landkreis Alzey-Worms, im Landkreis Bad Kreuznach, im Landkreis Birkenfeld, in der Gemeinde Kastellaun, in der Gemeinde Kirchberg, in der Gemeinde Rheinböllen oder in der Gemeinde Simmern/Hunsrück verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Mainz

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