Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Ludwigshafen am Rhein, in Frankenthal, in Landau, in Neustadt, in Speyer im Landkreis Bad Dürkheim, im Landkreis Germersheim, im Landkreis Südliche Weinstraße oder im Rhein-Pfalz-Kreis verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Ludwigshafen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.