Arbeitsgericht Köln

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Köln verrichten beziehungsweise zuletzt in Köln verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0221) 7740-0

Adresse

Blumenthalstraße 33
50670
Köln

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Köln erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Köln als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Köln

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