Arbeitsgericht Koblenz

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Koblenz erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0261) 1307-0

Adresse

Deinhardpassage 1
56068
Koblenz

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Koblenz, im Landkreis Cochem-Zell, im Landkreis Mayen-Koblenz, im Rhein-Lahn-Kreis, im Rhein-Hunsrück-Kreis (außer die Verbandsgemeinden Kastellaun, Kirchberg, Rheinböllen und Simmern), im Landkreis Neuwied, im Westerwaldkreis, im Landkreis Ahrweiler oder im Landkreis Altenkirchen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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