Arbeitsgericht Kaiserslautern

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Kaiserslautern erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0631) 3721-0

Adresse

Bahnhofstraße 24
67655
Kaiserslautern

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Kaiserslautern, in Pirmasens, in Zweibrücken, im Landkreis Kaiserslautern, im Landkreis Kusel, im Landkreis Südwestpfalz oder im Donnersbergkreis verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Kaiserslautern

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