Arbeitsgericht Aachen

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Aachen oder im Bezirk Aachen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0241) 9425-0

Adresse

Adalbertsteinweg 92
Im Justizzentrum
52070
Aachen

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Aachen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Köln als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

Sie benötigen Unterstützung am

Arbeitsgericht Aachen

?

Jetzt Termin vereinbaren