Rechtsberatung zu Arbeitsverträgen

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Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Rechtsdurchsetzung für Bürgerinnen und Bürger einfacher, moderner und erschwinglicher zu machen. Wir denken: Jeder soll in der Lage sein, seine Rechte wahrzunehmen, ohne sich in Aufwände oder Kosten stürzen zu müssen.

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Bester Service

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Das sagen unsere Mandanten...

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Besten Dank für die Prüfung meiner Unterlagen und der Arbeit die Sie für mich kompetent erledigt haben. Sie haben mir mit Ihrer freundlichen Expertise die Frustration genommen und lassen mich nun positiv in die Zukunft blicken.
Es passt fachlich, sowie menschlich!
Sehr zu empfehlen! 😉
Beste Grüße T. K.

Tobias Köbler
Hopkins Mandant

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Einfach Top.
Es ging alles sehr schnell und unkompliziert.
Aufjedenfall zum empfehlen.
Vielen Dank für alles

Camy B.
Hopkins Mandantin

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Was sind die wichtigsten Bestandteile des Arbeitsvertrags?

Besonders wichtig sind die Tätigkeitsbeschreibung, das Gehalt, die Anzahl der Urlaubstage, die Arbeitszeit und die Kündigungsfristen. Allerdings genügt es häufig nicht, diese Punkte isoliert zu betrachten, denn meist hängen Klauseln zusammen und sind nur im Zusammenspiel verständlich. Zudem nehmen Arbeitgeber häufig auch unwirksame Klauseln mit in den Arbeitsvertrag auf – entweder weil sie es selbst nicht besser wissen oder auch um den Arbeitnehmer zu täuschen.

Muss ein Arbeitsvertrag auf Papier unterschrieben vorliegen?

Nein, ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden. Theoretisch kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden oder mit digitaler Unterschrift. Allerdings kann dies zur Unwirksamkeit bestimmter Teile des Vertrags (z. B. Befristung des Arbeitsverhältnisses) führen. Auch zur Vermeidung von Missverständnissen oder im Falle eines zukünftigen Streits ist es sehr zu empfehlen, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen und die wichtigsten Eckpunkte darin festzuhalten.

Worauf ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrages zu achten?

Auf folgende elf Punkte der Arbeitsvertrag-Checkliste für Arbeitnehmer sollten Arbeitnehmer achten, um im Streitfall keine Nachteile befürchten zu müssen.

  1. Arbeitsverträge sollten immer schriftlich abgeschlossen werden
  2. Auf die genauen Vertragsparteien (vor allem Arbeitgeber) achten
  3. Der exakte Beginn des Beschäftigungsverhältnisses muss angegeben sein
  4. Die genaue Tätigkeit und Stellenbeschreibung sollten enthalten sein
  5. Überprüfen, ob der Vertrag befristet ist und eine Probezeit beinhaltet
  6. Darauf achten, wie viel und wann die Arbeit zu leisten ist
  7. Die Bezahlung von Überstunden überprüfen
  8. Exakte Angabe des Gehalts muss vorhanden sein als Stundenlohn oder Monatsgehalt
  9. Der gesamte Urlaubsanspruch sollte benannt sein
  10. Darauf achten, wann eine Krankschreibung vorgelegt werden muss
  11. Längere Kündigungsfristen als die gesetzlichen sollten schriftlich festgehalten werden

Gilt automatisch jede Klausel die im Arbeitsvertrag steht?

Nein, nicht unbedingt. Zum einen können Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Regeln übertrumpfen. Zum anderen können auch regelmäßige Verhaltensweisen des Arbeitgebers dazu führen, dass Regelungen des Arbeitsvertrags durch betriebliche Übung verändert werden. Wenn ein Arbeitgeber zum Beispiel über mehrere Jahre immer den gleichen Bonus zahlt, kann dadurch rechtlich ein Anspruch auf diesen Bonus auch in den Folgejahren entstehen, obwohl dies im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist.

Wie kann Hopkins bei Arbeitsverträgen helfen?

Bei Hopkins vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich Ihres Vertrags. Gern prüfen unsere Anwälte für Sie Ihren bestehenden oder angebotenen Arbeitsvertrag oder erstellen für Sie einen Arbeitsvertrag nach Ihren Wünschen. Sollten wir unwirksame oder unfaire Klauseln in Ihrem Vertrag entdecken, können wir gern auch die Verhandlung darüber mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen. Grundsätzlich prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag natürlich auch im Rahmen einer Beratung zu anderen Fragen oder Auseinandersetzungen in Ihrem Arbeitsverhältnis.