Versicherung akzeptiert Kündigung nicht

Versicherung akzeptiert Kündigung nicht

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Grundlagen des Kündigungsrechts

Jeder Vertrag, auch Versicherungsverträge, enthält spezifische Klauseln und Bedingungen zum Kündigungsrecht. Diese sind üblicherweise im Vertrag selbst definiert oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Die Kündigungsmodalitäten von Versicherungen unterliegen teilweise bestimmten gesetzlichen Vorschriften. 

Wenn es um die Kündigung von Versicherungen geht, sind die Kündigungsfristen, die Bedingungen für eine ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Falle einer Kündigung besonders wichtig. 

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Ordentliche Kündigung der Versicherung

Die ordentliche Kündigung ist die Standardform der Vertragsbeendigung und kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden. Hierbei müssen jedoch bestimmte Fristen eingehalten werden.

  • Vertragslaufzeit: Die meisten Versicherungsverträge haben eine bestimmte Laufzeit, im Anschluss kann der Vertrag ordentlich gekündigt werden. 
  • Kündigungsfrist: In der Regel muss die Kündigung einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit beim Versicherer eingehen. 
  • Form: Die Kündigung sollte „schriftlich“ erfolgen. Das ist per Brief, Fax oder auch per E-Mail möglich. Wenn angeboten, ist auch eine Online-Kündigung über die Website oder App des Versicherungsunternehmens wirksam. 

Außerordentliche Kündigung der Versicherung

Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet.

  • Gründe: Zu den häufigsten Gründen für eine außerordentliche Kündigung von Seiten des Versicherungsnehmers gehören Beitragserhöhungen ohne Leistungssteigerung und das Eintreten eines Versicherungsfalls. 
  • Frist: Im Falle einer Beitragserhöhung muss die Kündigung in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Erhöhung erfolgen.
  • Form: Auch außerordentliche Kündigungen von Versicherungsverträgen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit „schriftlich“ erfolgen. 

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Muss die Versicherung die Kündigung bestätigen?

Versicherungen sind grundsätzlich nicht in der Pflicht, den Kündigungseingang ausdrücklich zu bestätigen. Dennoch ist es in der Praxis üblich, dass Versicherungen den Eingang der Kündigung bestätigen und eine schriftliche Bestätigung über das Vertragsende versenden.

Damit Sie im Zweifelsfall trotzdem nachweisen können, dass Sie Ihre Versicherung gekündigt haben, ist der Kündigungsversand per Einschreiben oder einer anderen Form des Nachweis zu empfehlen. 

Versicherung bestätigt die Kündigung nicht 

Wenn die Versicherung auf Ihre Kündigung nicht reagiert, empfiehlt es sich, zunächst freundlich nachzufragen. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit der Bitte, den Eingang der Kündigung zu bestätigen, kann oft schon Klarheit schaffen. Sollte weiterhin keine Reaktion erfolgen und Sie auch keinen anderen Nachweis über die Kündigung haben, können Sie die Kündigung notfalls auch ein weiteres Mal versenden.

Versicherung bucht nach der Kündigung weiter ab

Kommt es trotz Kündigung der Versicherung weiterhin zu Abbuchungen, sollten Sie zunächst Ihre Bank informieren und die Lastschriften zurückbuchen lassen. Das geht innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung problemlos. Teilen Sie der Versicherung schriftlich mit, dass Sie gekündigt haben und weitere Abbuchungen nicht akzeptieren. Fügen Sie am besten einen Nachweis über die Kündigung bei. Bleibt die Versicherung uneinsichtig und versendet womöglich sogar Mahnungen, sollten Sie sich rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Versicherungsrecht suchen.

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Versicherung akzeptiert die Kündigung nicht

Versicherungen dürfen eine wirksame, fristgerechte Kündigung nicht einfach ablehnen. Voraussetzung ist, dass Sie alle vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten haben. Dazu gehören die richtige Form (schriftlich, elektronisch oder per Online-Formular, je nach Vertrag), die Einhaltung der Kündigungsfrist und der Zugang der Kündigung beim Versicherer. 

Nur wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Versicherung die Kündigung zurückweisen. Ein häufiger Fehler ist zum Beispiel, dass die Kündigung zu spät eingeht oder an die falsche Adresse geschickt wird. In solchen Fällen sollten Sie prüfen, ob Sie die Frist noch einhalten können oder ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall. 

Welcher Anwalt hilft bei Problemen mit der Versicherung?

Bei Problemen mit einer Versicherung, die eine Kündigung nicht akzeptiert, ist ein Anwalt für Versicherungsrecht die richtige Ansprechperson. Dieser kennt sich mit den Besonderheiten der Versicherungsverträge, der aktuellen Rechtsprechung und den entsprechenden Gesetzen aus.

Der Versicherungsanwalt kann prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam war, und Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, notfalls auch vor Gericht. Häufig erhöht schon ein anwaltliches Schreiben den Druck auf die Versicherung. 

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Wie kann ich sichergehen, dass die Kündigung meiner Versicherung wirksam ist?

Um sicherzugehen, dass Ihre Kündigung wirksam ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Prüfen Sie die Kündigungsfrist und die geforderte Form in Ihrem Vertrag.
  2. Verschicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben oder per Fax mit Sendeprotokoll, um einen Zugangsnachweis zu haben. 
  3. Bewahren Sie eine Kopie der Kündigung und den Nachweis über den Versand sorgfältig auf. Bei Online-Kündigungen empfiehlt es sich, einen Screenshot der Bestätigung zu speichern. 
  4. Bitten Sie die Versicherung um schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs. 

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Ein Beispiel aus der Praxis: Sie kündigen Ihre Kfz-Versicherung fristgerecht per Einschreiben, erhalten aber keine Bestätigung. Die Versicherung bucht dennoch weiter ab. Sie lassen die Lastschrift zurückgehen, senden die Kündigung erneut mit Nachweis und wenden sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht. In der Regel reicht das, um die Angelegenheit zu klären und die Kündigung durchzusetzen. 

Wichtig ist, immer einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu haben – so sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu Streitigkeiten kommt.

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