
Jeder Vertrag, auch Versicherungsverträge, enthält spezifische Klauseln und Bedingungen zum Kündigungsrecht. Diese sind üblicherweise im Vertrag selbst definiert oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu finden. Die Kündigungsmodalitäten von Versicherungen unterliegen teilweise bestimmten gesetzlichen Vorschriften.
Wenn es um die Kündigung von Versicherungen geht, sind die Kündigungsfristen, die Bedingungen für eine ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Falle einer Kündigung besonders wichtig.
Die ordentliche Kündigung ist die Standardform der Vertragsbeendigung und kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen durchgeführt werden. Hierbei müssen jedoch bestimmte Fristen eingehalten werden.
Unter bestimmten Umständen haben Sie das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Dies wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet.
Versicherungen sind grundsätzlich nicht in der Pflicht, den Kündigungseingang ausdrücklich zu bestätigen. Dennoch ist es in der Praxis üblich, dass Versicherungen den Eingang der Kündigung bestätigen und eine schriftliche Bestätigung über das Vertragsende versenden.
Damit Sie im Zweifelsfall trotzdem nachweisen können, dass Sie Ihre Versicherung gekündigt haben, ist der Kündigungsversand per Einschreiben oder einer anderen Form des Nachweis zu empfehlen.
Wenn die Versicherung auf Ihre Kündigung nicht reagiert, empfiehlt es sich, zunächst freundlich nachzufragen. Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail mit der Bitte, den Eingang der Kündigung zu bestätigen, kann oft schon Klarheit schaffen. Sollte weiterhin keine Reaktion erfolgen und Sie auch keinen anderen Nachweis über die Kündigung haben, können Sie die Kündigung notfalls auch ein weiteres Mal versenden.
Kommt es trotz Kündigung der Versicherung weiterhin zu Abbuchungen, sollten Sie zunächst Ihre Bank informieren und die Lastschriften zurückbuchen lassen. Das geht innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung problemlos. Teilen Sie der Versicherung schriftlich mit, dass Sie gekündigt haben und weitere Abbuchungen nicht akzeptieren. Fügen Sie am besten einen Nachweis über die Kündigung bei. Bleibt die Versicherung uneinsichtig und versendet womöglich sogar Mahnungen, sollten Sie sich rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Versicherungsrecht suchen.
Versicherungen dürfen eine wirksame, fristgerechte Kündigung nicht einfach ablehnen. Voraussetzung ist, dass Sie alle vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten haben. Dazu gehören die richtige Form (schriftlich, elektronisch oder per Online-Formular, je nach Vertrag), die Einhaltung der Kündigungsfrist und der Zugang der Kündigung beim Versicherer.
Nur wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, kann die Versicherung die Kündigung zurückweisen. Ein häufiger Fehler ist zum Beispiel, dass die Kündigung zu spät eingeht oder an die falsche Adresse geschickt wird. In solchen Fällen sollten Sie prüfen, ob Sie die Frist noch einhalten können oder ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall.
Bei Problemen mit einer Versicherung, die eine Kündigung nicht akzeptiert, ist ein Anwalt für Versicherungsrecht die richtige Ansprechperson. Dieser kennt sich mit den Besonderheiten der Versicherungsverträge, der aktuellen Rechtsprechung und den entsprechenden Gesetzen aus.
Der Versicherungsanwalt kann prüfen, ob Ihre Kündigung wirksam war, und Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, notfalls auch vor Gericht. Häufig erhöht schon ein anwaltliches Schreiben den Druck auf die Versicherung.
Um sicherzugehen, dass Ihre Kündigung wirksam ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Ein Beispiel aus der Praxis: Sie kündigen Ihre Kfz-Versicherung fristgerecht per Einschreiben, erhalten aber keine Bestätigung. Die Versicherung bucht dennoch weiter ab. Sie lassen die Lastschrift zurückgehen, senden die Kündigung erneut mit Nachweis und wenden sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht. In der Regel reicht das, um die Angelegenheit zu klären und die Kündigung durchzusetzen.
Wichtig ist, immer einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu haben – so sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu Streitigkeiten kommt.