Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Inhalt:

Kann mein Anbieter die Preise ohne Weiteres erhöhen?

In der Regel gilt: Wenn der Preis für eine Dienstleistung oder ein Produkt erhöht wird, tritt für den Kunden das Sonderkündigungsrecht in Kraft.

Rechte des Verbrauchers

Kunden haben unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Preiserhöhung erfolgt. Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau zu prüfen, insbesondere hinsichtlich möglicher Preisanpassungsklauseln. 

Kunden, die von Preiserhöhungen betroffen sind, können die Hilfe eines Rechtsanwalts für Vertragsrecht in Anspruch nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen. In den meisten Fällen haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, unabhängig davon, ob es sich um Mobilfunk-, Internet-, Strom- oder Fitnessstudioverträge handelt. 

Das gilt natürlich nicht, wenn die Preiserhöhung von Anfang an Bestandteil des Vertrags war. Wenn zum Beispiel im Mobilfunkvertrag monatliche Kosten von 19,90 € für den 1. bis zum 12. und ab dem 13. Monat monatliche Kosten von 29,90 € vereinbart sind, ist diese Preiserhöhung rechtens und der Kunde hat kein Sonderkündigungsrecht.

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Was ist ein Dauervertrag?

Dauerverträge sind ein fester Bestandteil des Alltags, von Strom- Handy- und Internetverträgen bis hin zu Fitnessstudio- und Abo-Diensten. Diese Verträge beinhalten eine regelmäßige (meist monatliche) Zahlung einer vereinbarten Summe und verlängern sich automatisch, wenn keine Kündigung erfolgt. Nur unter bestimmten Bedingungen darf der vereinbarte Preis erhöht werden.

Voraussetzungen für die Preiserhöhung

Da Preiserhöhungen bei Dauerverträgen immer den Kunden benachteiligen, sind diese nur unter bestimmten Bedingungen rechtens. 

Der Preis darf nur erhöht werden wenn alle drei Kriterien erfüllt werden:

1. Voraussetzung: Preisanpassungsklausel

Der Vertrag enthält eine Preisanpassungsklausel.

2. Voraussetzung: Kostendeckung

Die Preiserhöhung darf nur zur Deckung laufender Kosten dienen (zum Beispiel bei höheren Materialkosten, erhöhter Steuersätze, neuen Steuern oder gestiegenen Energiekosten).

3. Voraussetzung: Sonderkündigungsrecht

Der Kunde erhält mit der Preisanpassung das Recht, den Vertrag ohne Fristen zu kündigen. Nach aktueller Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 11/16 vom 05. Juli 2016) sind Klauseln, in denen das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen explizit ausgeschlossen wird, nicht wirksam.

Diese drei Voraussetzung müssen erfüllt werden: 1. Preisanpassungsklausel, 2. Voraussetzung: Kostendeckung, 3. Voraussetzung: Sonderkündigungsrecht
Voraussetzungen für die Preiserhöhung bei Dauerverträgen

Wie kann ein Anwalt für Vertragsrecht helfen?

Wenn Sie mit Preiserhöhungen bei einem bestehenden Vertrag konfrontiert sind und unsicher sind, wie Sie am besten vorgehen sollten, kann Ihnen ein Anwalt behilflich sein. Durch eine Ersteinschätzung kann ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht eine erste Orientierung zu Ihrem Fall bieten, die Kommunikation mit der Gegenseite übernehmen und wenn nötig Ihre Rechte vor dem zuständigen Gericht vertreten.

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