Kunden, die ihren Stromvertrag kündigen möchten, sind normalerweise an Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gebunden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn der Versorger die Strompreise erhöht oder der Kunde umzieht, kann er sein Sonderkündigungsrecht nutzen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Wenn Ihr Stromlieferant den Preis erhöhen will, muss er sich an die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetz (§ 41 Abs. 5 EnWG) halten. In der Regel können Verbraucher bei Preiserhöhungen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dazu müssen sie sich aktiv an ihren Stromanbieter wenden und ihm die Kündigung schriftlich zukommen lassen.
Sonderkündigungsrecht bei Umzug
Bei Umzügen haben Verbraucher prinzipiell nach § 41b Abs. 4 EnWG ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist jedoch, dass der Stromvertrag bei einem Umzug nur im Rahmen des Sonderkündigungsrechts gekündigt werden kann, wenn sich die neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet des bisherigen Stromanbieters befindet oder eine Strompreiserhöhung damit verbunden ist.
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Kündigungsfrist
- In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für Stromverträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit maximal einen Monat.
- Es ist jedoch zu beachten, dass in der Regel eine Erstvertragslaufzeit beziehungsweise Mindestvertragslaufzeit erfüllt werden muss, bevor eine Kündigung des Stromvertrags möglich ist.
- Die Mindestvertragslaufzeit entfällt natürlich, wenn ein berechtigter Grund für eine Sonderkündigung des Stromvertrags vorliegt.
- Die Kündigungsfrist bei Strom beträgt bei diesen Sonderfällen in der Regel 14 Tage.
Sonderkündigungsrecht nutzen
Wenn ein Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen möchte, sollte er die
- schriftlich kündigen und den Grund für die Kündigung angeben (Strompreiserhöhung / Umzug)
- die Einzugsermächtigung widerrufen
- um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten
- bei Postversand ein Einschreiben nutzen
- Kundennummer oder Vertragsnummer und Zählernummer vermerken
Wenn Sie unsicher sind, ob die Preiserhöhung erlaubt ist, kann es sinnvoll sein, den Vertrag bereits vorsorglich zu kündigen. So können Sie möglichen Streitigkeiten bei der Abrechnung vorbeugen.

Muster für die Strom-Sonderkündigung
Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen und sich unsicher sind, welche Formulierung treffend ist, können Sie unsere Muster-Kündigung nutzen. Kopieren Sie den entsprechend Text (Muster-Sonderkündigung: Preiserhöhung oder Muster-Sonderkündigung: Umzug) und ergänzen Sie Ihre persönlichen Angaben.
Muster-Sonderkündigung: Preiserhöhung
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie eine Preiserhöhung zum xx.xx.xxxx angekündigt haben, mache ich hiermit von meinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Ich kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag mit Vertragsnummer XXXXXXXXXX zum XX.XX.XXXXX. Ersatzweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Unterschrift
Muster-Sonderkündigung: Umzug
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Wohnungswechsels nehme ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Jetzige Anschrift: Abschrift ab dem XX.XX.XX: Ich kündige den mit Ihnen geschlossenen Stromvertrag mit Vertragsnummer XXXXXXXXXX zum XX.XX.XXXXX. Ersatzweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Unterschrift
Grundversorgung
Wer keinen neuen Stromvertrag abschließt und der Vertrag mit dem alten Anbieter gekündigt wurde, wird automatisch in die Grundversorgung verschoben. Das ist in der Regel teurer als vergleichbare Stromverträge. Deshalb ist es wichtig, einen neuen Anbieter rechtzeitig zu finden.
Ausnahmen vom Sonderkündigungsrecht
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Sonderkündigung. Wer einen Stromvertrag mit sogenannten “dynamischen Strompreisen” abgeschlossen hat, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht wegen Preisänderungen nicht nutzen.
Vertraglicher Ausschluss des Sonderkündigungsrechts
Verbraucher haben auch dann ein Sonderkündigungsrecht bei Energielieferverträgen, wenn der Energielieferant im Vertrag dieses Recht bei bestimmten Fällen ausschließt. Das hatte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 163/16 BGH) 2017 entschieden, nachdem ein Energielieferant das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen für gestiegene Steuern, Abgaben oder Umlagen ausgeschlossen hatte.
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