
Regelbedarf und Grundsicherung 2026
Was bedeutet Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland und soll dabei helfen, den Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichend sind. Der Regelbedarf ist ein Teil der Grundsicherung.
Die Grundsicherung setzt sich zusammen aus:
- Regelbedarf,
- Kosten für Unterkunft,
- Kosten für Heizung,
- Mehrbedarfe,
- Beiträge zur Krankenversicherung und
- Beiträge zur Pflegeversicherung.
Neue Grundsicherung ab 2026
Die sogenannte neue Grundsicherung soll ab Juli 2026 das bisherige Bürgergeld ablösen. Das Kabinett hat am 17. Dezember 2025 eine Abschaffung des Bürgergelds beschlossen. Im Rahmen der neuen Grundsicherung sollen vor allem die Regeln für Wohnkosten, Sanktionen und Schonvermögen verschärft werden.
Was umfasst der Regelbedarf?
Der Regelbedarf ist eine monatliche Leistung, die für ganz Deutschland einheitlich bemessen ist. Als Teil der Grundsicherung soll der Regelbedarf den gesamten, für die Sicherung des Existenzminimums notwendigen Lebensunterhalt decken.
Wie hoch wird der Regelbedarf 2026 sein?
Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt 2026 563,00 € pro Monat und dient dazu, das Existenzminimum im Rahmen der Grundsicherung zu sichern. Wie auch für die anderen Regelbedarfsstufen sind keine Erhöhungen geplant.

Wie setzt sich der Regelbedarf 2025 zusammen?
Ergänzend zum Regelbedarf gibt es zusätzliche Bedarfe (zum Beispiel Mehrbedarfe, Bedarfe für Teilhabe oder Bedarfe für Bildung) sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Der Regelbedarf für erwerbsfähige Erwachsene ist in der Regel das Bürgergeld. Bis 2022 war das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz4) der Regelbedarf für volljährige Erwerbsfähige. Für Personen, die nicht erwerbsfähig sind (etwa minderjährige Kinder), wird der Regelbedarf als Sozialgeld ausgezahlt.

Wie wird der Regelsatz 2025 ermittelt?
Die Höhe des Regelbedarfs wurde im Jahr 2025 mittels der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025) bestimmt. Dieses sieht vor, dass die Regelbedarfshöhe anhand von Preis- und Lohnentwicklung der letzten Monate ermittelt wird.
Vor 2023 wurde der Regelbedarf durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz festgelegt. Auch hier wurde die genaue Höhe des Regelbedarfs jedes Jahr aufs Neue berechnet. Allerdings wurden damals als Rechnungsgrundlage die Regelbedarfshöhe des aktuellen Jahrs, die Preisentwicklung und die Netto-Lohnentwicklung herangezogen.
Wie hoch ist der Regelbedarf 2025?
Im Jahr 2025 beträgt der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene 563,00 € pro Monat und dient dazu, das Existenzminimum im Rahmen der Grundsicherung zu sichern. Wie auch für die anderen Regelbedarfe sind derzeit keine Erhöhungen geplant. Eine Erhöhung der Regelbedarfe wäre nur durch gesetzgeberisches Handeln möglich.

Wie hoch war der Regelbedarf 2024?
Die monatlichen Regelbedarfe im Jahr 2024 nach Stufen, gültig seit dem 1. Januar 2024:

Welche Neuerungen gab es noch in der Grundsicherung 2024?
Im Kalenderjahr 2024 wurde das „Schulstarterpaket“ oder „Schulgeld“ erhöht. Im ersten Schulhalbjahr gibt es für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 130,00 € (statt 116,00 €) und für das zweite Schulhalbjahr 65,00 € (statt 58,00 €).



