Eine der häufigsten Fragen, die uns im Arbeitsrecht erreichen, ist die Frage, ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag besser ist.
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da es auf die individuellen Umstände und Voraussetzungen ankommt. Um zu entscheiden, was in Ihrem Fall besser ist, sollten Sie besonders auf die Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung achten.
Aufhebungsvertrag vs. Kündigung
Für einen besseren Überblick haben wir die Merkmale des Aufhebungsvertrags und der Kündigung in einer Tabelle für Sie gegenübergestellt:
Aufhebungsvertrag | Kündigung |
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen und unterschreiben | Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber |
Normalerweise keine Anfechtung oder nachträgliche Aufhebung möglich | Vorgehen über Kündigungsschutzklage möglich (Achtung: nur bis 3 Wochen nach Zugang der Kündigung) |
Arbeitnehmer verliert seinen Kündigungsschutz | Gegebenenfalls Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz |
Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht | Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht |
Muss schriftlich erfolgen | Muss schriftlich erfolgen |
Abfindungszahlung üblich, aber Verhandlungssache | Abfindungszahlung üblich, aber Verhandlungssache |
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es unter Umständen eine bis zu 12 Wochen lange Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes und eine Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer | Nach einer wirksamen Kündigung besteht sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings gibt es Sondersituationen, in denen sich das Amt querstellt (z. B., wenn Sie durch Ihr eigenes Verhalten Anlass zu einer Kündigung gegeben haben) |
Aufhebungsvertrag erhalten
Sie haben bereits einen Aufhebungsvertrag erhalten? Um den Arbeitsvertrag zu Ihren Gunsten aufzulösen, unbedingt vor der Unterzeichnung von externer Seite prüfen lassen. Hopkins Rechtsanwälte sind für Sie da und helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Aufhebungsvertrags.
Kündigung erhalten
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber bekommen? Dann sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, denn ein Vorgehen ist nur bis 3 Wochen nach Kündigungszugang möglich!
- Sofort handeln: Legen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung – also dem Tag, an dem Sie die Kündigung tatsächlich erhalten haben – eine Kündigungsschutzklage ein, falls Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten.
- Abfindung prüfen: Nutzen Sie im ersten Schritt den Hopkins-Abfindungsrechner, um zu erfahren, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und mit welcher Höhe Sie rechnen können.
- Alternative Aufhebungsvertrag: In manchen Fällen ist es sinnvoll, nach einer Kündigung mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln – zum Beispiel, um eine bessere Abfindung oder ein positives Arbeitszeugnis zu sichern.
Sofern Sie dies wünschen, helfen wir Ihnen gerne dabei, das Optimum aus Ihrer Abfindung herauszuholen.