Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

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Eine der häufigsten Fragen, die uns im Arbeitsrecht erreichen, ist die Frage, ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag besser ist.

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, da es auf die individuellen Umstände und Voraussetzungen ankommt. Um zu entscheiden, was in Ihrem Fall besser ist, sollten Sie besonders auf die Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung achten.

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Aufhebungsvertrag vs. Kündigung

Für einen besseren Überblick haben wir die Merkmale des Aufhebungsvertrags und der Kündigung in einer Tabelle für Sie gegenübergestellt:

Aufhebungsvertrag Kündigung

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zustimmen und unterschreiben

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Normalerweise keine Anfechtung oder nachträgliche Aufhebung möglich

Vorgehen über Kündigungsschutzklage möglich (Achtung: nur bis 3 Wochen nach Zugang der Kündigung)

Arbeitnehmer verliert seinen Kündigungsschutz

Gegebenenfalls Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz

Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht

Muss schriftlich erfolgen

Muss schriftlich erfolgen

Abfindungszahlung üblich, aber Verhandlungssache

Abfindungszahlung üblich, aber Verhandlungssache

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es unter Umständen eine bis zu 12 Wochen lange Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes und eine Kürzung des Arbeitslosengeldanspruchs um ein Viertel der gesamten Anspruchsdauer

Nach einer wirksamen Kündigung besteht sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings gibt es Sondersituationen, in denen sich das Amt querstellt (z. B., wenn Sie durch Ihr eigenes Verhalten Anlass zu einer Kündigung gegeben haben)

Aufhebungsvertrag erhalten

Sie haben bereits einen Aufhebungsvertrag erhalten? Um den Arbeitsvertrag zu Ihren Gunsten aufzulösen, unbedingt vor der Unterzeichnung von externer Seite prüfen lassen. Hopkins Rechtsanwälte sind für Sie da und helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Aufhebungsvertrags.

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Kündigung erhalten

Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber bekommen? Dann sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, denn ein Vorgehen ist nur bis 3 Wochen nach Kündigungszugang möglich!

  • Sofort handeln: Legen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung – also dem Tag, an dem Sie die Kündigung tatsächlich erhalten haben – eine Kündigungsschutzklage ein, falls Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten.
  • Abfindung prüfen: Nutzen Sie im ersten Schritt den Hopkins-Abfindungsrechner, um zu erfahren, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und mit welcher Höhe Sie rechnen können.
  • Alternative Aufhebungsvertrag: In manchen Fällen ist es sinnvoll, nach einer Kündigung mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag zu verhandeln – zum Beispiel, um eine bessere Abfindung oder ein positives Arbeitszeugnis zu sichern.

Sofern Sie dies wünschen, helfen wir Ihnen gerne dabei, das Optimum aus Ihrer Abfindung herauszuholen.

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