Krankenversicherung nach Kündigung

Krankenversicherung nach Kündigung

Inhalt:

Was passiert mir der Krankenversicherung nach Kündigung?

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Nach der Kündigung bleibt man für einen Monat weiterhin krankenversichert. Dieser sogenannte “nachgehender Leistungsanspruch” gewährleistet eine nahtlose Absicherung während der Übergangszeit (§ 19 Abs. 2 BGB). Wer direkt im Anschluss an die Kündigung direkt einen anderen Job beginnt und versicherungspflichtig ist, für den übernimmt der neue Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung.

BGB: § 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

Ihnen wurde gekündigt? Jetzt in unter 2 Minuten mögliche Abfindung berechnen.

Verlust des nachgehenden Leistungsanspruchs

Die Krankenversicherung wird nur für einen Zeitraum von einem Monat übernommen. Wenn diese Frist um auch nur einen Tag überschritten wird, verliert man den nachgehenden Leistungsanspruch. Dies hat zur Folge, dass rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, was vermieden werden sollte.

Ausnahmen bei Familienversicherung 

Wer potentiell auch Anspruch auf eine Familienversicherung hat, muss diese in Anspruch nehmen und verliert den nachgehenden Leistungsanspruch. In der Regel sind Sie dann bei Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin mitversichert und müssen keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

Ausnahmen bei freiwilliger Krankenversicherung

Freiwillig Krankenversicherte müssen nach einer Kündigung weiterhin selbst Beiträge in die Pflegeversicherung und Krankenversicherung einzahlen. Auch in diesem Fall besteht kein nachgehender Leistungsanspruch.

Ausnahmen bei privater Krankenversicherung 

Bei privat Krankenversicherten gibt es den nachgehenden Leistungsanspruch nur, wenn dieser explizit in den Versicherungsbedingungen festgehalten ist.

Das passiert mit der Krankenversicherung bei Kündigung (infografik)
Was mit Ihrer Krankenversicherung bei einer Kündigung passiert, können Sie von unserer Grafik ablesen

Wird der nachgehende Leistungsanspruchs auf die Versicherungszeit angerechnet?

Die Zeitspanne, in der die Krankenversicherung nach einer Kündigung weiterläuft, gilt nicht als Versicherungszeit. Die Versicherungszeit hat unter anderem später Auswirkungen auf die Rentenversicherung.

Leistungen während des nachgehenden Leistungsanspruchs

Während des nachgehenden Leistungsanspruchs besteht weiterhin der Anspruch auf Krankengeld und Pflegeversicherungsleistungen. Dies stellt sicher, dass Versicherte auch in dieser Phase der Versicherung Leistungen erhalten, wenn diese sie benötigen.

Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner

Wichtig ist zu beachten, dass der Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs nicht als Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner zählt. Dies kann Auswirkungen auf die Rentenversicherung haben und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

Nachgehende Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung

Gesetzlich geregelt ist der nachgehende Leistungsanspruch nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. Allerdings ergibt sich aus einem gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Pflegekassen, dass die Regelung zum nachgehenden Leistungsanspruchs ebenfalls für die Pflegeversicherung gilt.

Auswirkung des Kündigungsgrunds

Es ist wichtig zu betonen, dass der Kündigungsgrund keine Auswirkungen auf die Fortsetzung der Krankenversicherung hat. Auch wenn Sie zum Beispiel eine personenbedingte Kündigung erhalten haben, ist die Gesundheitsversorgung weiterhin gewährleistet.

Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld I und Bürgergeld

Die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V fort, wenn man direkt ins Arbeitslosengeld I wechselt. Bei einem Wechsel in Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II bzw. Hartz VI) erfolgt die Fortsetzung der Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V.

Sonderfall: Krankenversicherung nach eigener Kündigung

Wer sich nach der Kündigung arbeitslos meldet, für den übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Kran­ken­ver­si­che­rung. Das gilt auch dann, wenn wegen einer Eigenkündigung eine Sperrzeit verhängt wurde.

Sonderfall: Abfindung

Die Agentur für Arbeit übernimmt nicht die Kosten für die Kran­ken­ver­si­che­rung, wenn eine Abfindung gezahlt wurde und die Agentur für Arbeit im Anschluss an die Kündigung keine Leistungen übernimmt. In diesem Fall muss man sich nach der Kündigung die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung selbst zahlen und sich freiwillig versichern lassen.

Wieviel Abfindung steht Ihnen zu? Jetzt Abfindung online berechnen!

Mehr zum Thema

Kündigung