Was passiert mir der Krankenversicherung nach Kündigung?
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Nach der Kündigung bleibt man für einen Monat weiterhin krankenversichert. Dieser sogenannte “nachgehender Leistungsanspruch” gewährleistet eine nahtlose Absicherung während der Übergangszeit (§ 19 Abs. 2 BGB). Wer direkt im Anschluss an die Kündigung direkt einen anderen Job beginnt und versicherungspflichtig ist, für den übernimmt der neue Arbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung.
BGB: § 19 Erlöschen des Leistungsanspruchs
(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.
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Verlust des nachgehenden Leistungsanspruchs
Die Krankenversicherung wird nur für einen Zeitraum von einem Monat übernommen. Wenn diese Frist um auch nur einen Tag überschritten wird, verliert man den nachgehenden Leistungsanspruch. Dies hat zur Folge, dass rückwirkend Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, was vermieden werden sollte.
Ausnahmen bei Familienversicherung
Wer potentiell auch Anspruch auf eine Familienversicherung hat, muss diese in Anspruch nehmen und verliert den nachgehenden Leistungsanspruch. In der Regel sind Sie dann bei Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin mitversichert und müssen keine zusätzlichen Beiträge zahlen.
Ausnahmen bei freiwilliger Krankenversicherung
Freiwillig Krankenversicherte müssen nach einer Kündigung weiterhin selbst Beiträge in die Pflegeversicherung und Krankenversicherung einzahlen. Auch in diesem Fall besteht kein nachgehender Leistungsanspruch.
Ausnahmen bei privater Krankenversicherung
Bei privat Krankenversicherten gibt es den nachgehenden Leistungsanspruch nur, wenn dieser explizit in den Versicherungsbedingungen festgehalten ist.
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Wird der nachgehende Leistungsanspruchs auf die Versicherungszeit angerechnet?
Die Zeitspanne, in der die Krankenversicherung nach einer Kündigung weiterläuft, gilt nicht als Versicherungszeit. Die Versicherungszeit hat unter anderem später Auswirkungen auf die Rentenversicherung.
Leistungen während des nachgehenden Leistungsanspruchs
Während des nachgehenden Leistungsanspruchs besteht weiterhin der Anspruch auf Krankengeld und Pflegeversicherungsleistungen. Dies stellt sicher, dass Versicherte auch in dieser Phase der Versicherung Leistungen erhalten, wenn diese sie benötigen.
Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner
Wichtig ist zu beachten, dass der Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs nicht als Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner zählt. Dies kann Auswirkungen auf die Rentenversicherung haben und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Nachgehende Leistungsanspruch in der Pflegeversicherung
Gesetzlich geregelt ist der nachgehende Leistungsanspruch nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung. Allerdings ergibt sich aus einem gemeinsamen Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Pflegekassen, dass die Regelung zum nachgehenden Leistungsanspruchs ebenfalls für die Pflegeversicherung gilt.
Auswirkung des Kündigungsgrunds
Es ist wichtig zu betonen, dass der Kündigungsgrund keine Auswirkungen auf die Fortsetzung der Krankenversicherung hat. Auch wenn Sie zum Beispiel eine personenbedingte Kündigung erhalten haben, ist die Gesundheitsversorgung weiterhin gewährleistet.
Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld I und Bürgergeld
Die gesetzliche Krankenversicherung setzt sich nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V fort, wenn man direkt ins Arbeitslosengeld I wechselt. Bei einem Wechsel in Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II bzw. Hartz VI) erfolgt die Fortsetzung der Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V.
Sonderfall: Krankenversicherung nach eigener Kündigung
Wer sich nach der Kündigung arbeitslos meldet, für den übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Krankenversicherung. Das gilt auch dann, wenn wegen einer Eigenkündigung eine Sperrzeit verhängt wurde.
Sonderfall: Abfindung
Die Agentur für Arbeit übernimmt nicht die Kosten für die Krankenversicherung, wenn eine Abfindung gezahlt wurde und die Agentur für Arbeit im Anschluss an die Kündigung keine Leistungen übernimmt. In diesem Fall muss man sich nach der Kündigung die Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen und sich freiwillig versichern lassen.
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