
Ein Indexmietvertrag ist eine spezielle Form der Mietvereinbarung, die in § 557b BGB geregelt ist. Die Miete wird nicht willkürlich oder nach einem Mietspiegel erhöht, sondern orientiert sich an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland.
Für Sie als Mieter bringt ein Indexmietvertrag sowohl potenzielle Vorteile als auch Nachteile mit sich. Bevor Sie einen Indexmietvertrag abschließen, sollten Sie sich mit den Aspekten ausführlich beschäftigen und sich bei Unsicherheiten an einen Rechtsanwalt für Mietrecht wenden.

Ein klarer Vorteil des Indexmietvertrags liegt in seiner Transparenz. Die Mietanpassung erfolgt nach einer objektiv nachvollziehbaren Formel, die sich auf den öffentlich zugänglichen Verbraucherpreisindex stützt. Dies kann die Mietentwicklung für Sie planbarer machen, da keine Erhöhungen auf Basis eines Mietspiegels oder von Vergleichswohnungen stattfinden, die oft schwer zu überprüfen sind.
Ein weiterer positiver Aspekt für Mieter kann sich in Phasen niedriger Inflation ergeben. Wenn der Verbraucherpreisindex nur geringfügig steigt oder stagniert, bleiben auch die Mietpreise stabil oder steigen nur moderat. Sinkt der Verbraucherpreisindex, kommt es sogar zu einer Mietminderung.
Die Indexmiete schützt Sie vor plötzlichen und starken Mietsprüngen, die bei anderen Vertragsformen durch den Vermieter initiiert werden könnten, beispielsweise nach einer Modernisierung oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.
Oftmals steigen Mieten im Rahmen einer Vergleichsmieten-Erhöhung stärker an als bei einer Indexmiete (besonders in Großstädten und Ballungsräumen).
Doppelte Mieterhöhungen sind nicht möglich, wenn ein Indexmietvertrag geschlossen wurde. Bei einer Indexmiete sind grundsätzlich keine zusätzlichen Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder als Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erlaubt.
Lediglich wenn der Vermieter zu einer Modernisierung verpflichtet wird oder bei Betriebskostenveränderung (§ 560 BGB), darf die Miete zusätzlich zur Indexmiete angehoben werden.
Die Nachteile der Indexmieten zeigen sich besonders in Zeiten hoher Inflation. Steigen die Lebenshaltungskosten insgesamt stark an, schnellt auch der Verbraucherpreisindex in die Höhe. Dann steigen neben der Miete auch weitere Lebenshaltungskosten.
Anders als bei Mieterhöhungen, die sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren und durch Kappungsgrenzen begrenzt sind, gibt es bei Indexmietverträgen keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Erhöhung, solange die Berechnung korrekt ist.
Die Mietpreisbremse, die die Ausgangsmiete bei Neuvermietung in bestimmten Gebieten begrenzt, hat keinen Einfluss auf die spätere Indexanpassung selbst.
Das bedeutet, der Vermieter kann die Miete nicht wegen Modernisierungen erhöhen, es sei denn, diese Modernisierungen sind gesetzlich vorgeschrieben und führen zu einer substanziellen Verbesserung der Wohnqualität.
Für Sie als Mieter ist dies einerseits ein Schutz, andererseits verzichten Sie aber auch auf die Möglichkeit, die Angemessenheit einer Erhöhung anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete zu prüfen, wenn diese vielleicht günstiger wäre als die Indexanpassung.
Da die Mietentwicklung bei einem Indexmietvertrag abhängig von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes ist, lassen sich Mieterhöhungen (oder Mietminderungen) mittel- und langfristig nur schwer vorhersagen.
Die Frage, ob sich ein Indexmietvertrag lohnt oder eine gute Idee ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da es von der künftigen Inflationsentwicklung, Ihrer finanziellen Situation und dem spezifischen Mietvertrag abhängig ist.
Es gibt klare Situationen, in denen ein Indexmietvertrag aus Mietersicht absolut keine gute Idee ist. Etwa dann, wenn Sie auf eine hohe finanzielle Planungssicherheit angewiesen sind und eine Mietsteigerung in den nächsten Jahren nicht verkraften können.
Sind Sie bereit, das Risiko einer höheren Mietsteigerung bei hoher Inflation einzugehen, um im Gegenzug bei niedriger Inflation potenziell geringere oder ausbleibende Erhöhungen zu haben, könnte der Indexmietvertrag die richtige Wahl sein.
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