Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung am Arbeitsplatz

Inhalt:

Was ist Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Diskriminierung am Arbeitsplatz bezeichnet eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern ohne einen sachlichen Grund. Diskriminierendes Verhalten am Arbeitsplatz geht über den Arbeitsort hinaus und umfasst beispielsweise auch das Bewerbungsverfahren und den Umgang mit ehemaligen Arbeitnehmern.

Diskriminierung am Arbeitsplatz soll durch das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verhindert und eingedämmt werden. Gleichzeitig ergeben sich aus dem Gesetz aus welchen Gründen niemand benachteiligt werden darf und welche Rechtsansprüche bei Diskriminierung am Arbeitsplatz entstehen.

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Unmittelbare und mittelbare Benachteiligung

Bei der Diskriminierung am Arbeitsplatz wird zwischen verschiedenen Arten von Benachteiligung unterschieden, obwohl in der Praxis die Grenzen häufig fließend sind. 

Unmittelbare Benachteiligung

Bei dieser Art von Diskriminierung wird eine Person oder eine Personengruppe benachteiligt, obwohl ihre Situation vergleichbar zu der einer anderen Person oder Personengruppe ist. Die Benachteiligung ist gezielt und mit voller Absicht.

Beispiel für unmittelbare Benachteiligung

In einem Unternehmen erhalten eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter mit gleichem Aufgabengebiet und gleicher Position unterschiedliches Gehalt.

Mittelbare Diskriminierung

Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine dem Anschein nach neutrale Vorschrift dafür sorgt, dass bestimmte Personengruppen im Kontext der Arbeit Diskriminierung erfahren. 

Beispiel für mittelbare Benachteiligung

In einem Unternehmen erhalten nur Vollzeitangestellte Weihnachtsgeld. Da mehr Frauen in Teilzeit arbeiten, werden sie so mittelbar benachteiligt.

Was tun bei Diskriminierung?

  • Diskriminierung am Arbeitsplatz sollte so gut wie möglich dokumentiert werden. Zum Beispiel über Screenshots, Abspeichern von Nachrichten oder über ein Mobbing-Tagebuch.
  • Es ist wichtig, dass Betroffene sich bei Diskriminierung an höhere Vorgesetzte, die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden, um das Fehlverhalten anzusprechen. Es ist ratsam, sich über das diskriminierende Verhalten schriftlich zu beschweren oder das Gespräch zu protokollieren, um bei späterer möglichen Uneinigkeit einen Nachweis zu haben.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Fall zu prüfen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sollte er dies nicht tun, entsteht möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
  • Wer unter der Benachteiligung im Arbeitsleben leidet, sollte sich professionellen Hilfe suchen. Das kann sowohl ärztliche oder therapeutische Unterstützung sein, als auch juristische Hilfe.

Unterschiede zwischen Mobbing, Belästigung und Diskriminierung

Um Diskriminierung am Arbeitsplatz zu identifizieren ist es hilfreich die Unterschiede und Besonderheiten von Mobbing und Belästigung zu kennen:

Diskriminierung

Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person oder eine Personengruppe aufgrund von Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung oder sexuellen Identität eine schlechtere Behandlung erfährt.

Belästigung

Als Belästigung werden Diskriminierungen bezeichnet, die eine Verletzung der Würde bezwecken oder erreichen. Häufig wird der Arbeitsplatz in diesen Fällen als ein Umfeld wahrgenommen, das von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung Umfeld gekennzeichnet ist. Ein Teilbereich ist die sexuelle Belästigung, bei der Beschäftigte unerwünscht und ohne Konsens Aufmerksamkeit oder Annäherungsversuche erfahren.

Mobbing und Bossing

Mobbing ist ein Verhalten, das die geistige und körperliche Gesundheit eines Mitarbeiters durch wiederholtes unangemessenes Verhalten beeinträchtigt. Beim Mobbing speziell durch Vorgesetzte spricht man auch von “Bossing”. 

Diskriminierungsmerkmale

Es gibt es zahlreiche Arten von Diskriminierung, die das AGG nach folgenden Merkmalen kategorisiert:

  1. Behinderung und chronische Krankheit: Alle längerfristigen körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen, durch die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt wird. Krankheiten, die weniger als sechs Monate dauern, zählen hierzu nicht.
  2. Sexuelle Identität: In diese Kategorie fällt sowohl sexuelle Orientierung als auch von gesellschaftlich gesetzten Normen abweichendes individuelles Empfinden.
  3. Religion und Weltanschauung: Dazu zählen unter anderem Religion, Religionsausübung und gesellschaftliche Zuschreibungen, die mit einer bestimmten Religion verbunden werden.
  4. Alter: Dieser Begriff umfasst sowohl das biologische Alter, als auch die Zuordnung zu einer Altersgruppe oder Zuschreibung von Stereotypen, die mit einer Altersgruppe verbunden werden. 
  5. Geschlecht und Geschlechtsidentität: Diese Art der Diskriminierung beinhaltet sowohl die Benachteiligung aufgrund des biologischen Geschlechts, der Geschlechtsidentität und dem rechtlich zugewiesene Geschlecht als auch von Mutterschaft und Schwangerschaft.
  6. Ethnischer Herkunft: Niemand darf am Arbeitsplatz auf der Grundlage der ethnischen Herkunft Nachteile erfahren. Zur ethnischen Herkunft gehören zahlreiche Faktoren wie Hautfarbe, äußerliche Merkmale, Migrationsgrund, die Zugehörigkeit zu einem Volk oder einer Volksgruppe bis hin zu Sprache oder Name.
  7. Sozialer Status: Zur Diskriminierung aufgrund des sozialen Status gehören Benachteiligungen wegen der sozialen Herkunft, Stellung oder Position und damit einhergehende Ressourcen wie Einkommen und Bildungschancen.

Übersicht der Merkmale für Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Merkmale für Diskriminierung nach dem AGG


Wenn Sie unsicher sind, ob eine Diskriminierung vorliegt oder welche Kategorie zutrifft, empfiehlt sich der Diskriminierungs-Check der Antidiskriminerungsstelle des Bundes.

Beispiele von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Beispiele für Diskriminierung am Arbeitsplatz sind, wenn jemand im beruflichen Kontext wegen des Alter, der ethnischer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts, einer Behinderung oder sexuellen Identität ungerecht behandelt wird.

Es gibt eine scheinbar unendliche Anzahl von Verhaltensweisen, die der Definition von Diskriminierung am Arbeitsplatz entsprechen. Hier sind ein paar der häufigsten Beispiele:

  • Schlechtere Bezahlung nach der Elternzeit.
  • Verlust von Schichten oder einer weniger wünschenswerten Schicht.
  • Bevorzugung bei Beförderungen gegenüber gleich qualifizierten Personen mit einer Behinderung.
  • Frage nach der Familienplanung im Bewerbungsgespräch.
  • Einstellung einer objektiv schlechter qualifizierten Person, aufgrund eines nicht-ausländisch klingenden Namens.
  • Verweigerung von Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeitende über 50.

Rechte von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer haben nicht nur das Recht sich bei Diskrimierung zu beschweren (§ 13 AGG), sondern (wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen einleitet) auch das Recht, die Arbeit zu verweigern (§ 14 AGG). In der Praxis sollten Angestellte aber nur nach Absprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Anweisung zur Benachteiligung

Arbeitsverträge oder andere arbeitsrechtliche Bestimmungen, die zur Diskriminierung anweisen, sind unwirksam.

Mögliche Folgen für den Arbeitgeber

Lässt der Arbeitgeber Diskrimierung am Arbeitsplatz zu, unternimmt keine Maßnahmen um Diskrimierung zu unterbinden oder diskriminiert selbst, muss er unter Umständen den entstandenen Schaden ersetzen oder eine entsprechende Entschädigung zahlen. Dabei ist es wichtig, dass der Anspruch auf Schadensersatz innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnisnahme der Benachteiligung gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht wird. Aus einem Tarifvertrag können sich unter Umständen auch kürzere Fristen ergeben.

Hilfe bei Diskriminierung am Arbeitsplatz 

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