Invalidität

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Uneinigkeiten bezüglich der Invalidität sind in der privaten Unfallversicherung keine Seltenheit. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden und Ansprüche nach einem Unfall erfolgreich durchzusetzen, sollten Versicherungsnehmer Fristen beachten, sorgfältig dokumentieren und die Versicherungsbedingungen genau kennen. 

Im Zweifel sind proaktives Handeln und professionelle Rechtsberatung durch einen Versicherungsrechtler entscheidend, um Ihre Rechte als Versicherungsnehmer durchzusetzen und die Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen.

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Was bedeutet Invalidität in der privaten Unfallversicherung?

Der Begriff Invalidität bezieht sich auf eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit, die durch einen Unfall verursacht wurde. Die Invaliditätsleistungen der Unfallversicherung sollen die finanziellen Folgen einer bleibenden Beeinträchtigung abmildern. 

Invalidität in der privaten Unfallversicherung
Invalidität (private Unfallversicherung)

Dauerhafte Einschränkung

Die Einschränkung darf nicht vorübergehend sein, sondern muss als bleibend angesehen werden. In der Regel ist damit gemeint, dass die Beeinträchtigungen in der Regel mindestens drei Jahre nach dem Unfallereignis noch bestehen und eine Änderung dieses Zustandes nicht erwartet werden kann (§ 180 VVG). 

Direkter Unfallzusammenhang

Die Beeinträchtigung muss direkt auf einen Unfall zurückzuführen sein. Krankheiten oder andere (mitwirkende) Ursachen sind in der Regel ausgeschlossen. 

Körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit

Die Einschränkung kann sowohl physisch (z. B. Verlust einer Gliedmaße) als auch mental (z. B. kognitive Beeinträchtigungen) sein.

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Gliedertaxe 

Die Gliedertaxe, die in den Vertragsbedingungen der privaten Unfallversicherung festgelegt ist, gilt als Grundlage der Leistungsermittlung. Als verbindliche Tabelle legt die Gliedertaxe den prozentualen Invaliditätsgrad für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile oder Organe fest. 

Beispiel-Gliedertaxe

Typisches Beispiel für eine Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung:

  • Arm 70 % Invaliditätsgrad
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Invaliditätsgrad 
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Invaliditätsgrad
  • Hand 55 % Invaliditätsgrad 
  • Daumen 20 % Invaliditätsgrad 
  • Zeigefinger 10 % Invaliditätsgrad 
  • anderer Finger 5 % Invaliditätsgrad 
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Invaliditätsgrad 
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Invaliditätsgrad 
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 % Invaliditätsgrad 
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Invaliditätsgrad 
  • Fuß 40 % Invaliditätsgrad
  • große Zehe 5 % Invaliditätsgrad 
  • andere Zehe 2 % Invaliditätsgrad 
  • Auge 50 % Invaliditätsgrad 
  • Gehör auf einem Ohr 30 % Invaliditätsgrad 
  • Geruchssinn 10 % Invaliditätsgrad
  • Geschmackssinn 5 % Invaliditätsgrad 
  • Stimme 100 % Invaliditätsgrad 
  • eine Niere 15 % Invaliditätsgrad 
  • zwei Nieren 100 % Invaliditätsgrad
  • Milz 
    • vor Vollendung des 14. Lebensjahres 10 % Invaliditätsgrad 
    • nach Vollendung des 14. Lebensjahres 5 % Invaliditätsgrad

Wichtig: Es gibt zahlreiche Verletzungen und Dauerschäden, die nicht in der Gliedertaxe erfasst sind. In diesen Fällen ist eine individuelle Bewertung der Beeinträchtigung erforderlich, die häufig nur von einem entsprechend spezialisierten Arzt durchgeführt werden kann. 

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Berechnung des Invaliditätsgrads

  • Bei Teilverlust eines Körperteils oder eines Sinnesorgans beziehungsweise teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der anteilige Invaliditätsgrad. 
  • Die Invaliditätsgrade können addiert werden, wenn mehrere Körperteile betroffen sind. Diese Addition ist jedoch auf einen Höchstwert von 100 % begrenzt.


Was tun bei Uneinigkeiten mit der Unfallversicherung?

Mögliche Schritte bei Streitigkeiten mit der Versicherung:

  1. Akteneinsicht: Versicherte haben das Recht, die Unterlagen einzusehen, die der Entscheidung der Versicherung zugrunde liegen. 
  2. Anwalt einschalten: Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Unter anderem kann er Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch prüfen, er kann Gutachten und Vergleichsangebote prüfen sowie Ablehnungsgründen der Versicherung entgegentreten.
  3. Unabhängiges Gutachten: Ein zusätzliches Gutachten kann Klarheit über den Grad und das Vorliegen der Invalidität schaffen. 

Ihre Unfallversicherung zahlt trotz Invalidität nicht? Oder die Unfallrente oder Einmalzahlung ist deutlich geringer als vereinbart? Auch bei erheblichen Verzögerungen in der Regulierung haben Sie gute Chancen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir bei Hopkins Rechtsanwälten prüfen Ihren Fall sorgfältig, geben Ihnen eine fundierte Einschätzung und helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchzusetzen.

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