Arbeitszeugnis prüfen in drei Schritten

Arbeitszeugnis prüfen in drei Schritten

Inhaltsverzichnis

Das Arbeitsverhältnis ist beendet. Der Arbeitgeber hat ein Arbeitszeugnis erstellt. Das Arbeitszeugnis klingt beim ersten Lesen positiv, doch bestätigt sich dieser Eindruck auch bei genauerem Hinsehen?

Das Arbeitszeugnis ist Ihr Aushängeschild für einen potenziellen neuen Arbeitgeber, also sollten alle Formulierungen, die im Arbeitszeugnis verwendet wurden, für Sie klar sein. Sie haben einen Anspruch auf ein korrektes und qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Mit diesen 3 Schritten, können Sie die häufigsten Fehler in Ihrem Arbeitszeugnis finden:

Schritt 1: Die äußere Form des Arbeitszeugnisses

Schauen Sie sich das äußere Erscheinungsbild Ihres Arbeitszeugnisses genau an:

  • Ist das Schreiben klar als „Arbeitszeugnis“ betitelt?
  • Wurde das Arbeitszeugnis auf Firmenpapier erstellt?
  • Wurde Ihr Name richtig geschrieben?
  • Wurde Ihre Position korrekt bezeichnet?
  • Hat das Arbeitszeugnis die richtige Person unterschrieben? Hier sollte es sich um eine Person handeln, die Ihnen vorgesetzt war und Ihnen möglichst Arbeitsanweisung geben durfte, also auch beurteilen konnte, wie Ihre Leistungen waren.
  • Enthält das Arbeitszeugnis keine Rechtschreibfehler?
  • Sieht das Arbeitszeugnis nicht zerknittert und unordentlich aus, sondern sauber und hochwertig?


Die äußere Form von einem Arbeitszeugnis ist mit dem ersten Eindruck vergleichbar, den ein potentieller neuer Arbeitgeber von einem Bewerber gewinnt. Haben Sie bereits hier eine oder mehrere Fragen mit „nein“ beantwortet, so spricht einiges dafür, dass das Zeugnis auch inhaltlich verbesserungswürdig ist. Schon hier lohnt es sich, sich vorsorglich zu informieren oder auch den externen Rat einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht einzuholen. So sehen erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht sofort, wo die problematischen Punkte liegen und Sie wissen, ohne Zeit zu verlieren, ob Ihr Arbeitszeugnis im Bewerbungsprozess tatsächlich hilfreich ist, oder eventuell noch Verbesserungen vorzunehmen sind.

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Schritt 2: Arbeitszeugnis inhaltlich prüfen

Hier wird es unter Umständen kompliziert. Der Arbeitgeber muss im Arbeitszeugnis nicht nur genau über die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten während des Arbeitsverhältnisses informieren, sondern auch Ihre Leistung und Ihr Verhalten beurteilen. Dabei muss er wahrheitsgemäß und wohlwollend vorgehen, also so, dass er Ihnen durch die Verwendung bestimmter Formulierung beruflich nicht schadet. Lesen Sie sich deshalb Ihr Arbeitszeugnis aufmerksam durch

  1. Stimmen die beschriebenen Tätigkeiten?
  2. Sind alle wichtigen Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben von dem Arbeitgeber ins Arbeitszeugnis aufgenommen worden?
  3. Hat der Arbeitgeber zum Beispiel ins Arbeitszeugnis aufgenommen, dass Sie Führungskraft waren?
  4. Hat der Arbeitgeber die richtigen Standardfloskeln für die Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens verwendet?
  5. Konnten Sie alle Standardfloskeln und Geheimcodes in Ihrem Zeugnis entziffern und sind Sie damit zufrieden?
  6. Enthält der Schlusssatz ausschließlich gute Wünsche für den beruflichen und persönlichen Bereich?

Während die Formulierung „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ einer sehr guten Bewertung entspricht, waren die Leistungen scheinbar nur ausreichend, falls der Arbeitgeber die Formulierung „zu unserer Zufriedenheit“ gewählt hat. Hinzugefügte oder weggelassene Worte, oder aber eine geänderte Reihenfolge, können das Ergebnis sowohl negativ als auch positiv stark beeinflussen.

Schritt 3: Dokumente zusammentragen

Konnten Sie alle Fragen unter Schritt 1 und 2 mit „ja“ beantworten? Dann spricht vieles dafür, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz verwenden können.

Jedoch sind die Standardformulierungen und die Geheimcodes, die Arbeitgeber verwenden, sehr komplex und beinhaltet viele Ausnahmen und Feinheiten. Dadurch wird ein Arbeitszeugnis für die meisten Arbeitnehmer schnell schwer durchschaubar und mühevoll zu entschlüsseln.

Neben der Expertise im Arbeitsrecht ist auch die Erfahrung eines Rechtsanwalts ein großer Vorteil. Dadurch, dass Anwälte tagtäglich mit der Prüfung von Arbeitszeugnissen befasst sind, kennen sie die richtigen Formulierungen und wissen, was zu tun ist, um Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen, das Sie beruflich weiterbringt.

Eine gute Kanzlei berät Sie ausführlich dazu, ob Handlungsbedarf besteht und ob Ihr Arbeitszeugnis, um Ihnen nicht zu schaden, besser vom Arbeitgeber umformuliert werden sollte. Um Ihren Berichtigungsanspruch wirksam durchzusetzen, übernehmen Hopkins Rechtsanwälte die Kommunikation mit dem Arbeitgeber und erheben, wenn nötig, für Sie auch eine Klage beim Arbeitsgericht.

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