Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

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Für Arbeitnehmer, die unerwartet in eine Situation kommen, in der sie einen Arbeitsrechtsschutz benötigen, ist es oft schon zu spät, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Entweder sind mehrere Monate Wartezeit erforderlich, oder die Versicherung gilt nur für zukünftige Rechtsverletzungen. Glücklicherweise gibt es auch Alternativen zum Rechtsschutz mit Wartezeiten.

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Rechtsschutz im Arbeitsrecht

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung (auch: Berufsrechtsschutzversicherung oder Arbeitsrechtsschutz) schützt den Versicherungsnehmer vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht. Die Versicherung kann (je nach Police) die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und andere Ausgaben im Zusammenhang mit einem Arbeitsrechtsstreit abdecken und bietet somit eine finanzielle Absicherung.

Versicherungen für Arbeits- oder Berufsrechtsschutz setzen in der Regel eine Wartezeit voraus. Der Versicherungsschutz greift also nicht sofort nach Abschluss der Versicherung, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist, die in der Regel drei Monate beträgt. Wartezeiten dienen dazu, sicherzustellen, dass keine bereits bekannten oder absehbaren Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So soll verhindert werden, dass jemand einen Versicherungsvertrag abschließt, um dann kurz darauf einen Rechtsstreit zu beginnen.

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit: 46,3 % der Haushalte haben eine Rechtsschutzversicherung, wer diese neu abschließt, muss oft eine Wartezeit einplanen.
46,3 % aller deutschen Haushalte haben keine Rechtsschutzversicherung.


Der berufliche Rechtsschutz kann eine wertvolle Absicherung sein, um sich vor den potenziell hohen Kosten von Arbeitsrechtsstreitigkeiten zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und Leistungen der Police sorgfältig zu prüfen, einschließlich der Wartezeit und anderer Ausschlüsse, um ein klares Verständnis davon zu haben, wann der Versicherungsschutz greift und in welchem Umfang.

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Rechtsschutz mit Wartezeit

Arbeitsrechtsschutz-Versicherungen haben oft Wartezeiten, die eingehalten werden müssen, bevor der Schutz beginnt. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, muss in der Regel 3 - 6 Monate warten, um die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können. In der Praxis kann es dann schon zu spät sein, den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen und sich beispielsweise gegen eine Kündigung zu wehren.

Nachteil der Wartezeit

Wer arbeitsrechtliche Unterstützung benötigt, muss in der Regel zügig handeln. Gerade wenn es um arbeitgeberseitige Kündigungen geht, sind Fristen von nur wenigen Wochen einzuhalten, um die eigenen Rechte und Ansprüche durchzusetzen.

Die Wartezeit sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht noch „schnell eine Versicherung abschließen können“, wenn sich ein Fall (etwa eine Massenentlassung, eine Kündigung oder eine Abmahnung) abzeichnet. Versicherungen möchten „Zweckabschlüsse“ vermeiden und bevorzugen meistens Versicherungsnehmer, die sich langfristig und für die Zukunft absichern.

Alternativen zum Arbeitsrechtsschutz (ohne Wartezeit!)

Wenn Sie dringend rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, gibt es zwei Alternativen zum Arbeitsrechtsschutz, die keine Wartezeit erfordern.

  1. Als Arbeitnehmer können Sie selbst aktiv werden und sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden (und zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage einreichen).
  2. Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt eine Kanzlei wie Hopkins zu konsultieren, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Wir bei Hopkins Rechtsanwälten bieten Ihnen verschiedene Finanzierungsmodelle an, damit Sie Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen können. Wir prüfen zum Beispiel auch immer, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, sodass der Staat für Ihren Anwalt zahlt.

Hopkins bietet Ihnen Hilfe im Arbeitsrecht, wann immer Sie diese benötigen.
Ihre Vorteile, wenn Sie sich für Hopkins entscheiden:

  • Es gibt keine Wartezeit, bis Sie arbeitsrechtliche Unterstützung bekommen.
  • Sie gehen keine langfristige Vertragsbindung ein.
  • Es entstehen für Sie keine laufenden Kosten

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Kosten im Arbeitsrecht

In Deutschland sind Anwälte und Anwaltskanzleien in gerichtlichen Verfahren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Dies gibt vor, wie viel ein Anwalt mindestens in Rechnung stellen muss. Im außergerichtlichen Bereich hingegen können Anwälte auch eine geringere Vergütung verlangen. Dennoch ist es häufig teuer, sich anwaltliche Hilfe zu nehmen. Hier verschaffen Rechtsschutzversicherungen oder auch die staatliche Prozesskostenhilfe Finanzierungsmöglichkeiten. Bei Hopkins Rechtsanwälten gibt es zudem oft die Möglichkeit, das Kostenrisiko an einen Prozessfinanzierer abzutreten, sodass nur im Erfolgsfall gezahlt werden muss.

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