Abmahnung unterschreiben oder lieber nicht?

Abmahnung unterschreiben oder lieber nicht?

Inhalt:

Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist ein wichtiges Mittel, um Verstöße im Arbeitsalltag zu ahnden. Doch viele Arbeitnehmer sind sich nicht sicher, ob sie eine Abmahnung unterschreiben sollten oder nicht.

Eine Abmahnung ist eine (meist schriftliche) Verwarnung, die ein Arbeitgeber an einen Beschäftigten ausspricht. Sie dient dazu, ihn auf einen bestimmten Verstoß hinzuweisen und ihm klarzumachen, dass er sich in Zukunft bessern muss.

BGB: § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.


Die Abmahnung rügt ein bestimmtes Verhalten (Rüge-Funktion), ermahnt zu vertragsgerechten Verhalten in der Zukunft (Ermahn-Funktion) und droht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Warn-Funktion). Schriftliche Abmahnungen erfüllen darüber hinaus eine Dokumentationsfunktion und dokumentieren den abgemahnten Vorfall in der Personalakte.

Abmahnungen können bei erneutem Fehlverhalten die Grundlage für eine Kündigung darstellen. Nicht selten sind Abfindungen der Vorbote für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Abmahnungen müssen keine bestimmte Form erfüllen: Sie können daher sowohl schriftlich als auch mündlich erklärt werden. Abmahnungen, die nur mündlich ausgesprochen werden, sind aber unter Umständen schwerer vor dem Arbeitsgericht durch den Arbeitgeber beweisbar.

Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?

Eine Abmahnung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat oder gegen Regeln des Unternehmens verstoßen hat. Beispiele für solche Verstöße sind: 

  • Zu wenig oder zu schlechte Arbeitsleistung (beispielsweise Schlechtleistung
  • Respektlosigkeit gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen 
  • Aggressives Verhalten gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen 
  • Strafrechtliche Vergehe (beispielsweise Diebstahl von Produkten des Arbeitgebers)
  • Verbreitung unwahrer oder einseitig dargestellter Informationen zum Schaden des Unternehmens
  • Dauerhafte und gravierende Unterschreitung der Arbeitszeit

In der Regel wird der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst verbal warnen (sogenannte “Ermahnung”), bevor eine tatsächliche Abmahnung ausgestellt wird.

Muss ich die Abmahnung unterschreiben?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Abmahnung zu unterschreiben und damit die inhaltlichen Details zu bestätigen. Auch der Arbeitgeber kann den abgemahnten Angestellten nicht dazu zwingen, eine Unterschrift unter die Abmahnung zu setzen.

Warum sollte die Abmahnung nicht unterschrieben werden?

Wird eine ungerechtfertigte Abmahnung unterschrieben, geht unter Umständen der Anspruch verloren, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen. Mit der Unterschrift unter der Abmahnung wird möglicherweise - je nach Formulierung - anerkannt, dass der abgemahnte Sachverhalt wahr ist und sich alles wie vom Arbeitgeber geschildert zugetragen hat. Damit wird der Arbeitgeber in die Position gebracht, dass er keine Beweise mehr vorbringen muss, damit eine mögliche spätere verhaltensbedingte Kündigung wirksam ist. Der Gekündigte verliert dann nicht nur den Job, sondern auch die Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten.

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Wann sollte die Abmahnung unterschrieben werden?

Generell sollten Arbeitnehmer die Abmahnung nicht unterschreiben – denn diese Unterschrift führt möglicherweise zu rechtlichen Nachteilen wie den Verlust des Abfindungsanspruchs. Anders sieht es aus, wenn nur der Zugang der Abmahnung mit der Unterschrift quittiert werden soll. Denn damit wird nur bestätigt, wann genau die Abmahnung in Empfang genommen wurde.

Handlungsmöglichkeiten bei Abmahnung

  1. Abmahnung prüfen lassen
  2. Beweise sammeln 
  3. Gegendarstellung abgeben 
  4. Abmahnung aus Personalakte entfernen lassen 

1. Abmahnung prüfen lassen

Eine Abfindung sollte von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf inhaltliche Standhaftigkeit, aber auch auf formelle Fehler geprüft werden. Denn häufiger als gedacht enthalten Abmahnungen Fehler, durch die sie ungültig werden.

2. Beweise sammeln 

Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung sollten Beweise gesammelt und eventuelle Zeugen befragt werden, die zu den Vorwürfen Aussagen machen können.

3. Gegendarstellung abgeben 

Abgemahnte Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen zu erstellen und der Personalakte hinzufügen zu lassen. Die Gegendarstellung sollte neben der eigenen Perspektive auf die abgemahnte Situation eine Begründung enthalten, warum die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. 

4. Abmahnung aus Personalakte entfernen lassen 

Sollte die Abmahnung ungerechtfertigt oder fehlerhaft sein, kann verlangt werden, dass sie aus der Personalakte entfernt wird. Sollte der Arbeitgeber sich weigern, sind auch hier rechtliche Schritte möglich.

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