Arbeitsgericht Wiesbaden

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Wiesbaden, in Idstein, in Rüdesheim am Rhein, in Bad Schwalbach oder in Limburg verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben. Außerdem ist es in erster Instanz zuständig für alle arbeitsrechtlichen Klagen, die von den Sozialkassen des Baugewerbes gegen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland oder in den alten Bundesländern geführt werden.

Kontakt

Telefonnummer:
+49 611 3261 - 0

Adresse

Mainzer Straße 124
65189
Wiesbaden

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Wiesbaden erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Hessische Landesarbeitsgericht als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Wiesbaden

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