Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Radolfzell oder im Bezirk Radolfzell verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.