Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Villingen-Schwenningen oder im Bezirk Villingen-Schwenningen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.