Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Vilingen-Schwenningen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Villingen-Schwenningen oder im Bezirk Villingen-Schwenningen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.