Arbeitsgericht Stuttgart

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Stuttgart erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0711) 21852-0

Adresse

Johannesstraße 86
70176
Stuttgart

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Stuttgart oder im Bezirk Stuttgart verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Stuttgart

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