Arbeitsgericht Stralsund

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Stralsund erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(03831) 205-0

Adresse

Frankendamm 17
18439
Stralsund

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Stralsund, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, im Landkreis Vorpommern-Greifswald oder im Landkreis Vorpommern-Rügen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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