Arbeitsgericht Solingen

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Solingen, in Leverkusen, in der Gemeinde Burscheid, in der Gemeinde Leichlingen oder in der Gemeinde Wermelskirchen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0212) 2809-0

Adresse

Wupperstraße 32
42651
Solingen

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Solingen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Solingen

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