Arbeitsgericht Saarland

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit im Saarland verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
+49 681 501-05

Adresse

Hardenbergstraße 3
66119
Saarbrücken

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Saarland erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Saarland als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Saarland

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