Arbeitsgericht Regensburg

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Regensburg, in Landshut, in Straubing, im Landkreis Dingolfing-Landau, im Landkreis Kelheim, im Landkreis Landshut, im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz, im Landkreis Regensburg oder im Landkreis Straubing-Bogen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0941) 5025-0

Adresse

Bertoldstraße 2
93047
Regensburg

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Regensburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht München als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Regensburg

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