Arbeitsgericht Osnabrück

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Osnabrück oder im Bezirk Osnabrück verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0541) 314-03

Adresse

Hakenstraße 15
49074
Osnabrück

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Osnabrück erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Osnabrück

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