Arbeitsgericht Osnabrück

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Osnabrück erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(0541) 314-03

Adresse

Hakenstraße 15
49074
Osnabrück

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Osnabrück oder im Bezirk Osnabrück verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

Sie benötigen Unterstützung am

Arbeitsgericht Osnabrück

?

Jetzt Termin vereinbaren