Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Oldenburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Kontakt
Adresse
Bahnhofstraße 13
26122 Oldenburg
Zuständigkeit
Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Oldenburg oder im Bezirk Oldenburg verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Wir sind für Sie da!
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.