Arbeitsgericht Nürnberg

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Nürnberg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Nürnberg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
0911/98236-06

Adresse

Roonstr. 20
90429
Nürnberg

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Nürnberg, in Ansbach, in Erlangen, in Fürth, in Schwabach, im Landkreis Ansbach, im Landkreis Erlangen-Höchstadt, im Landkreis Fürth, im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, im Landkreis Nürnberger Land, im Landkreis Roth oder im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Nürnberg

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