Arbeitsgericht Neumünster

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Neumünster oder Kreis Segeberg verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(04321) 4097-0

Adresse

Gartenstraße 24
24534
Neumünster

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Neumünster erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Neumünster

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