Arbeitsgericht Krefeld

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Krefeld erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(02151) 847-0

Adresse

Preußenring 49
47798
Krefeld

Zuständigkeit

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Krefeld oder im Kreis Viersen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

Sie benötigen Unterstützung am

Arbeitsgericht Krefeld

?

Jetzt Termin vereinbaren