Arbeitsgericht Heilbronn – Kammern Crailsheim

Die Kammern Crailsheim sind Teil des Arbeitsgerichts Heilbronn.

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Heilbronn erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Kontakt

Telefonnummer:
(07951) 9166-0

Adresse

Friedrichstrasse 16
74564
Crailsheim

Zuständigkeit  

Die auswärtigen Kammern Crailsheim des Arbeitsgerichts Heilbronn sind zuständig für Arbeitssachen im Kreis Crailsheim, im östlichen Teil des Hohenlohekreises, im Kreis Schwäbisch Hall und in einem Teil des Main-Tauber-Kreises in erster Instanz.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

Sie benötigen Unterstützung am

Arbeitsgericht Heilbronn – Kammern Crailsheim

?

Jetzt Termin vereinbaren