Arbeitsgericht Hamburg

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Hamburg verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(040) 42863- 5665

Adresse

Osterbekstraße 96
22083
Hamburg

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Hamburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamburg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Hamburg

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