Arbeitsgericht Gießen

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Gießen, Alsfeld (außer die Gemeinden Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Lautertal, Schlitz, Ulrichstein und Wartenberg), Büdingen, Friedberg, Gießen, Nidda, Dillenburg, Wetzlar, Biedenkopf, Frankenberg (Eder), Kirchhain, Marburg oder Schwalmstadt verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
+49 641 6077 - 0

Adresse

Aulweg 45
35398
Gießen

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Gießen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Hessische Landesarbeitsgericht als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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