Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.