Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Frankfurt (Oder) im Landkreis Märkisch-Oderland, im Landkreis Oder-Spree, im Landkreis Barnim oder im Landkreis Uckermark verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.