Arbeitsgericht Frankfurt (Oder)

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Frankfurt (Oder) im Landkreis Märkisch-Oderland, im Landkreis Oder-Spree, im Landkreis Barnim oder im Landkreis Uckermark verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
0335 606 95 70

Adresse

Gartenstraße 3
15230
Frankfurt (Oder)

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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