Arbeitsgericht Duisburg

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Duisburg verrichten beziehungsweise zuletzt in Duisburg verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0203) 3005-0

Adresse

Mülheimer Straße 54
47057
Duisburg

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Duisburg erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Duisburg

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