Arbeitsgericht Dortmund

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Dortmund oder im Kreis Unna verrichten beziehungsweise verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0231) 5415-1

Adresse

Ruhrallee 1-3
44139
Dortmund

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Dortmund erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Hamm als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Dortmund

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