Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Bremen oder im Bezirk Bremen verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Bremen erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Bremen als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.