Arbeitsgericht Braunschweig

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Braunschweig oder im Bezirk Braunschweig verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0531) 238500

Adresse

Grünewaldstraße 11 A
38104
Braunschweig

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Braunschweig erst-instanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Niedersachsen als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Braunschweig

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