Arbeitsgericht Bonn

Dieses Arbeitsgericht ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die gewöhnlich ihre Arbeit in Bonn oder im Bezirk Bonn verrichten beziehungsweise zuletzt dort verrichtet haben.

Kontakt

Telefonnummer:
(0228) 98569-0

Adresse

Kreuzbergweg 5
53115
Bonn

Zuständigkeit

Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen. Während das Arbeitsgericht Bonn erstinstanzlich zuständig ist, entscheidet das Landesarbeitsgericht Köln als Rechtsmittelgericht über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts.

Wir sind für Sie da!

Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.

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Arbeitsgericht Bonn

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